BMUV veröffentlicht Entwurf zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
Am 18.06.2024 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) veröffentlicht. Nun beginnt die Abstimmung zwischen den Ressorts. Das Kabinett soll die Strategie im Herbst verabschieden. Verbände, Zivilgesellschaft und Wissenschaft haben bis zum 9. Juli Zeit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Zentrale Ziele der vorgeschlagenen Strategie sind:
- Der Verbrauch von Primärrohstoffen soll bis zum Jahr 2045 auf acht Tonnen pro Kopf halbiert werden.
- Der Anteil der eingesetzten Sekundärrohstoffe an der Gesamtmenge der Rohstoffe (sog. Circular Material Use Rate) soll bis 2030 verdoppelt werden (entsprechend den EU-Zielen). Dazu soll der Einsatz von Rezyklaten bei Baustoffen, Kunststoffen und Metallen erheblich gesteigert werden.
- Die Vorgaben des EU-Gesetzes zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act) werden übernommen. Bis 2025 soll demnach ein Viertel des Bedarfs an strategischen Rohstoffen aus Recycling gedeckt werden.
- Das Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen soll bis zum Jahr 2030 um 10 % und bis zum Jahr 2045 um 20 % sinken im Vergleich zum Jahr 2020.
Wesentliche Maßnahmen der NKWS im Überblick
Digitaler Produktpass: Die Bundesregierung fördert die Entwicklung und Implementierung digitaler Produktpässe und der dafür notwendigen Voraussetzungen in Verfügbarkeit, Weitergabe und Sicherheit von Daten.
Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Bund, Länder und Kommunen können durch eine gezielte öffentliche Beschaffung die Kreislaufwirtschaft fördern. Die Bundesregierung prüft daher den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift. Die aktuell gültige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) könnte in eine AVV Umwelt umgewandelt werden, in der die Vorgaben für eine zirkuläre Beschaffung gestärkt und konkretisiert werden. In diesem Kontext wird die Erstellung einer Negativliste in Erwägung gezogen, welche nicht-zirkuläre Produkte aufführt, deren Beschaffung untersagt ist. Zusätzlich wird erwogen, eine Verpflichtung einzuführen, bei der die Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium für das wirtschaftlichste Angebot berücksichtigt werden müssen.
Mindestrezyklateinsatzquoten: Ein wichtiger Aspekt der Kreislaufwirtschaft sind Einsatzquoten für Rezyklate, um den Verbrauch von Primärmaterialien zu senken. Die Bundesregierung unterstützt solche Mindestrezyklateinsatzquoten und setzt sich für eine Ausweitung z.B. bei Kunststoffen ein.
Bessere Verwertung von Elektroaltgeräten: Im Rahmen der anstehenden WEEE-Revision wird sich Deutschland dafür einsetzen, dass strengere Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, insbesondere im Hinblick auf die Förderung eines hochwertigen Recyclings geprüft werden. Dies umfasst auch spezifische Zielvorgaben und Rezyklateinsatzquoten. Zudem wird diskutiert, wie eine Ökomodulation in der erweiterten Herstellerverantwortung auf europäischer Ebene verankert werden kann, um Anreize für zirkuläre IKT- und Elektro-Geräte zu schaffen.
Finanzierung: Zur Umsetzung der NKWS plant die Bundesregierung ein Aktionsprogramm „Zirkuläre Wirtschaft“ (AZW). Dieses Programm soll mit einem umfassenden Instrumentenmix den Übergang zu einem geringeren Verbrauch von Primärrohstoffen und geschlossenen Stoffkreisläufen fördern. Es soll zur Erreichung der Klimaziele beitragen und die Chancen für zirkuläres Wirtschaften verbessern.
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