EUDR: EU-Parlament spricht sich für Verschiebung der Anwendung aus
Das EU-Parlament hat am 26. November 2025 beschlossen, den Start der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf den 30. Dezember 2026 zu verschieben. Damit folgt das Parlament der nahezu identischen Position des EU-Rats vom 19. November 2025.
Noch ist die Entscheidung jedoch nicht final: Für eine wirksame Verschiebung braucht es zusätzlich die Zustimmung der EU-Kommission. Erst wenn sich Parlament, Rat und Kommission im anstehenden Trilog auf eine gemeinsame Linie einigen, kann die Verschiebung formal beschlossen werden. Die Verhandlungen sollen bis Weihnachten abgeschlossen werden. Sollte keine Einigung erzielt werden, würde die EUDR bereits am 30. Dezember 2025 zur Anwendung kommen.
Angesichts der deutlichen Haltung von Parlament und Rat gilt dieses Szenario mittlerweile als sehr unwahrscheinlich. Es wird nicht erwartet, dass die EU-Kommission gegen den politisch klar formulierten Willen der beiden Gesetzgeber an ihrer bisherigen Ablehnung festhält.
Hintergrund: Uneinigkeit innerhalb der EU-Kommission
Die zuständige EU-Kommissarin Roswall hatte bereits am 23. September 2025 eine Verschiebung des Starts um ein Jahr vorgeschlagen. Begründet wurde dies mit erheblichen IT-Problemen, insbesondere bei der technischen Umsetzung der Rückverfolgbarkeitssysteme.
Nur wenige Wochen später folgte jedoch ein überraschender Kurswechsel: Die EU-Kommission lehnte am 21. Oktober 2025 eine Verschiebung ab und präsentierte stattdessen einen Änderungsentwurf, der zahlreiche Vereinfachungen vorsieht – mit dem Ziel, die EUDR für Unternehmen praxistauglicher zu gestalten, ohne die Umweltambitionen zu reduzieren.
Vorgeschlagene Anpassungen im Überblick
Geplante Änderungen im Überblick
-
Neue Rolle für nachgelagerte Akteure: Für sogenannte Downstream Operators soll künftig weder eine eigenen Sorgfaltspflichtprüfung noch die Abgabe einer Sorgfaltserklärungen erforderlich sein.
-
Entlastung kleiner Betriebe: Mikro- und Kleinunternehmen aus Ländern mit niedrigem Risiko sollen nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben.
-
Transparenz bleibt Pflicht: Die Weitergabe von Referenznummern und Deklarationskennungen entlang der Lieferkette bleibt Voraussetzung für eine funktionierende Rückverfolgbarkeit.
-
Angepasste Fristen: Für kleinere Unternehmen sollen die neuen Vorgaben erst ab dem 30. Dezember 2026 verbindlich werden. Behördliche Kontrollen starten voraussichtlich ab dem 30. Juni 2026.
Mit diesen Anpassungen will die Kommission erreichen, dass die EUDR auch für kleinere Marktakteure rechtssicher und technisch umsetzbar bleibt.
Seminar-Tipp
Überblick zur EUDR – Betrifft mich die Entwaldungsverordnung?
Im kostenfreien Online-Seminar erfahren Teilnehmende, ob ihr Unternehmen unter die EUDR fällt und welche Pflichten konkret gelten.