Seminar mit der IHK Bonn: Elektro- und Batteriegesetz erklärt
Das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“ und das „Batteriegesetz“ regeln in Deutschland den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien sowie entsprechenden Altprodukten.
Für Marktteilnehmer und Entsorgungswirtschaft gelten dabei umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen.
So sehen die Gesetze beispielsweise eine Registrierungspflicht für Inverkehrbringer, die Rücknahme durch Vertreibende sowie eine umweltverträgliche Entsorgung vor.
Neben den bestehenden Verpflichtungen werden außerdem aktuelle Änderungen wie z.B. die Austauschbarkeit oder CE-Kennzeichnungspflicht von Batterien beleuchtet, die im Zuge der neuen EU-Batterieverordnung umzusetzen sind.