PPWR: Ab heute gelten neue Pflichten für Verpackungen in der EU
Heute, am 12. August 2026, beginnt die allgemeine Anwendung der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation).
Damit gelten für Unternehmen in der Europäischen Union neue, unmittelbar anwendbare und EU-weit einheitliche Anforderungen an Verpackungen. Hinzu kommen Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Weitere Vorgaben wie ein einheitliches Kennzeichnungssystem über die Materialzusammensetzung werden sukzessive in den kommenden Jahren Geltung erlangen.
Zu den Pflichten, die bereits ab heute gelten, gehört insbesondere die Sicherstellung der Konformität von Verpackungen mit den Anforderungen der PPWR – etwa im Hinblick auf bestimmte Stoffbeschränkungen. Die Einhaltung ist durch eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung nachzuweisen.
Unternehmen sollten zudem prüfen, wie Ihre Rolle in der Lieferkette nach der PPWR einzuordnen ist - bspw. als Erzeuger, Importeur oder Vertreiber - und ob sie als Hersteller im Sinne der PPWR gelten. Im nächsten Schritt lassen sich daraus die konkreten Pflichten ableiten.
PPWR-Meilenstein: Welche Pflichten folgen?
Mit dem heutigen Tag gelten die ersten zentralen Pflichten der PPWR. Weitere Anforderungen treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft:
- Ab dem 12. August 2026 gelten die zentralen Grundpflichten der PPWR. Unternehmen sollten ihr Verpackungsportfolio erfasst, ihre Rollen in der Lieferkette geklärt und die erforderlichen Konformitätsnachweise vorbereitet haben.
- Ab dem 12. Februar 2028 wird der zulässige Leerraum in Verkaufsverpackungen begrenzt. Außerdem greifen neue Vorgaben zur Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen. Das Verpackungsdesign sollte daher rechtzeitig geprüft und ggf. angepasst werden.
- Ab dem 12. August 2028 gelten Vorgaben über eine harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung. Andere Kennzeichnungssysteme werden unzulässig. Unternehmen sollten ihre Verpackungsaufdrucke, Etiketten und gegebenenfalls digitalen Kennzeichnungslösungen frühzeitig vorbereiten.
- Ab dem 12. Februar 2029 gelten zusätzliche Kennzeichnungsvorgaben für wiederverwendbare Verpackungen.
- Ab dem 1. Januar 2030 verschärfen sich die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Verpackungsminimierung und Leerraumverhältnis. Diese Anforderungen sollten bereits heute in Produktentwicklung, Verpackungsdesign und Einkauf berücksichtigt werden.
Bei einzelnen Pflichten kann der Erlass eines Durchführungsrechtsakts der EU-Kommission mit konkretisierenden Vorgaben ausschlaggebend sein. Dadurch kann der tatsächliche Geltungsbeginn im Einzelfall von den genannten Daten abweichen. Unternehmen sollten ihre PPWR-Roadmap daher regelmäßig überprüfen und aktualisieren.
Was sollten Unternehmen heute tun?
Falls die neuen Anforderungen noch nicht vollständig umgesetzt sind, hier eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten:
- Verpackungsportfolio vollständig erfassen,
- Rollen und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette bestimmen,
- Material- und Lieferantendaten prüfen,
- Konformitätsbewertung und technische Dokumentation organisieren, insbesondere unter Berücksichtigung der geltenden Stoffbeschränkungen,
- EU-Konformitätserklärungen vorbereiten,
- Registrierungs-, Melde- und weitere mögliche EPR-bezogene Pflichten in den einzelnen EU-Ländern identifizieren und überprüfen.
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