Aktuelle Entwicklung ElektroG
Es sind mit dem 1. Juni 2017 einige Änderungen des ElektroG in Kraft getreten:
Handelsrücknahme
Händler von Elektrogeräten müssen ab 1. Juni 2017 fünf Altgeräte pro Geräteart zurücknehmen. Das Gesetz wird an dieser Stelle konkretisiert, da bislang von einer „haushaltsüblichen" Menge die Rede war. Gleichzeitig muss der Handel bei einem Verstoß gegen die Rücknahmepflichten mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen. Die Rücknahmepflicht gilt für (Online-)Händler mit einer Verkaufs- bzw. Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m².
Weitere Informationen zu den Rücknahmepflichten von Vertreibern finden in unserem Leitfaden. Wenn Sie Unterstützung bei der Handelsrücknahme benötigen, melden Sie sich einfach bei uns.
Novellierte Abfallbeauftragtenverordnung
Unternehmen, die unter die Handelsrücknahme fallen, müssen laut Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) seit 1. Juni 2017 einen Abfallbeauftragten stellen. Aufgabe des Abfallbeauftragten ist u.a. die Überwachung der anfallenden Abfälle von der Sammlung bis zur Entsorgung.
Es gibt für Unternehmen Möglichkeiten den bürokratischen Aufwand zu minimieren bzw. sich von der Pflicht zu befreien:
- Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten (§ 5 AbfBeauftrV),
- Wahrnehmung der Aufgabe durch einen Abfallbeauftragten in Ihrem Konzern (§ 6 AbfBeauftrV),
- Befreiung von der Pflicht, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§ 7 AbfBeauftrV).
Hierzu ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland notwendig. Die Umweltbehörde Hamburg hat hierfür Musterunterlagen veröffentlicht.
Die Bitkom Servicegesellschaft plant zu Ihrer Unterstützung zertifizierte Ausbildungslehrgänge zum Abfallbeauftragten im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie der Abfallbeauftragten-Verordnung in diesem Jahr anzubieten. Kontaktieren Sie uns bei Interesse!
Open Scope
Am 15. August 2018 endet die Übergangsfrist für den Open Scope. Es wird Änderungen bei der Einstufung der Produkte in die Gerätearten geben. Die genauen Rahmenbedingungen muss die stiftung ear noch definieren. Mit unserem weee full-service sind Sie gesetzeskonform abgesichert. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf.
Wir halten Sie mit unserer WEEEline über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. Bei Fragen zu den Änderungen, melden Sie sich gerne bei uns!