WEEE-Richtlinie und ElektroG – Schon gewusst?
Die WEEE-Richtlinie gibt vor, dass Sie elektronische Produkte vor dem Verkaufsstart im entsprechenden Land registrieren und Ihrer Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung nachkommen. Es gibt keine europaweite Registrierungsstelle. Die Anmeldungen erfolgen pro Land und es gibt viele Besonderheiten zu beachten, wie die Zuordnung der Elektrogeräte in verschiedene Gerätearten.
In Deutschland ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz 2005 in Kraft getreten und wurde 2015 novelliert. Ziel des ElektroG ist die Rücknahmequote von elektronischen Produkten zum Schutz der Umwelt zu erhöhen. Für diesen Zweck wurde die stiftung ear vom Umweltbundesamt mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben beliehen. Hersteller, Vertreiber oder Importeur von Elektrogeräten müssen sich vor Verkaufsbeginn dort registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen.