Service für Verpackungen

Verpackungsrichtlinie und Verpackungsgesetz – Schon gewusst?

Die europäische Verpackungsrichtlinie gibt vor, dass und in welcher Weise Verpackungen zu entsorgen sind. Grundlage ist, dass Unternehmen Ihrer Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung nachkommen indem sie sich im entsprechenden Land an einem nationalen Rücknahmesystem beteiligen und eine Verpackungslizenz erwerben. Es gibt keine europaweite Registrierungsstelle. Die Anmeldung und Lizenzierung muss für jedes Land separat durchgeführt werden. 
In Deutschland gilt seit 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG), welches Hersteller und Händler in die Pflicht nimmt, sich noch vor dem Verkaufsstart mit ihren Verkaufsverpackungen an einem anerkannten Dualen System zu beteiligen und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister/LUCID zu registrieren. Dies kann nur höchstpersönlich online erfolgen. 

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Bitte beachten Sie: Eine Garantie ist nur für Geräte erforderlich, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Kalkulieren Sie hier bitte großzügig, um eine nachträgliche kostenpflichtige Garantieanpassung zu vermeiden.Planmenge bis 31.12.2024 (in kg)Planmenge 2025 (in kg)
1
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke, Ölradiatoren, Entfeuchter*)
2
Bildschirmgeräte (Geräte zum Darstellen von Bildern und Geräte mit Bildschirmflächen > 100 qcm*)
3.1
Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren*)
3.2
Lampen außer Gasentladungslampen (LED-Leuchtmittel*)
4.1
Großgeräte (Geräte mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
4.2
Große Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
5.1
Kleingeräte (Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
5.2
Kleine Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
6
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
*Quelle: Website stiftung ear
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