Verpackungsrichtlinie & VerpackG

Wer ist die ZSVR und was sind ihre Aufgaben?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht die Einhaltung der Pflichten von Inverkehrbringern von Verpackungen und Entsorgungssystemen in Deutschland, um Transparenz und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Sie hat hoheitliche Aufgaben wie z.B. die Registrierung von Inverkehrbringern von mit Ware befüllten Verpackungen. Zudem hat die ZSVR privatrechtliche Aufgaben wie die Einrichtung des Registers und der Datenbank sowie den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit Systemen. Die Kosten der ZSVR werden durch Umlagen der Systeme und Branchenlösungen finanziert und vom Bundesrechnungshof kontrolliert.

Wer ist zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet?

Alle Unternehmen, die in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen (im Gesetz als Hersteller bezeichnet), müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und regelmäßige Mengenmeldungen vornehmen.

Was bedeutet die Systembeteiligungspflicht?

Unternehmen, die Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, sind zudem verpflichtet, die finanzielle Verantwortung für diese systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu übernehmen und deren Recycling zu finanzieren. Dieser Prozess wird als Systembeteiligung bezeichnet. Die Erfüllung der Systembeteiligungspflichten erfolgt durch den Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags mit einem oder mehreren Systemen.

Was passiert, wenn ich mich nicht registriere oder keinem System beitrete?

Ohne Registrierung ist der Vertrieb von verpackter Ware verboten, und dies gilt auch für alle nachfolgenden Vertreiber. Zudem droht Herstellern, die sich nicht ordnungsgemäß registrieren, eine Geldbuße von bis zu 100.000 EUR. Herstellern von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die keinem System beigetreten sind, droht eine Geldbuße von bis zu 200.000 EUR.

Welche Vorschriften gibt es in der Europäischen Union?

Die Bestimmungen des VerpackG stellen die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle dar. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltbelastung durch Verpackungen zu reduzieren und die Recyclingquoten zu steigern. Da jedes EU-Mitgliedsland die Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei über einen gewissen Spielraum verfügt, entstehen Unterschiede in der praktischen Anwendung der Vorschriften. Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie die spezifischen nationalen Anforderungen in jedem Land erfüllen.

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Update

Am 24.04.2024 hat das Europäische Parlament die neue Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet. Die Verabschiedung durch den Rat wird im Sommer 2024 erwartet. Die Verordnung harmonisiert die Vorschriften für Verpackungen in Europa und wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten Geltung erlangen, voraussichtlich also Ende 2025 oder Anfang 2026.

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Stefanie Kutzera
Stefanie Kutzera
Head of International EPR
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