Batterierichtlinie und Batteriegesetz – Schon gewusst?
Die Batterierichtlinie gibt in vielen EU-Mitgliedstaaten vor, dass Sie das Inverkehrbringen von Batterien vor Verkaufsstart anzeigen, die verkauften Mengen regelmäßig und Ihrer Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung nachkommen um eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen. Es gibt keine europaweite Registrierungsstelle und die Anmeldungen erfolgen pro Land. In Deutschland ist das Batteriegesetz 2009 in Kraft getreten und regelt das „Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“. Ziel des BattG ist die Rücknahmequote von Batterien zu erhöhen, da sie Wertstoffe, aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Für diesen Zweck wurden gemeinsame Rücknahmesysteme gegründet und ein Melderegister bei der stiftung ear eingerichtet.