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Batterieverordnung und Batteriedurchführungsgesetz – Schon gewusst?
Die Batterieverordnung gibt in den EU-Mitgliedstaaten vor, dass Sie sich vor dem Inverkehrbringen von Batterien registrieren, die verkauften Mengen regelmäßig melden und Ihrer Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung nachkommen um eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen. Es gibt keine europaweite Registrierungsstelle und die Anmeldungen erfolgen pro Land. In Deutschland war das Batteriegesetz 2009 in Kraft getreten, dass 2025 durch das Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) abgelöst wurde und das „Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“ regelt. Ziel des BattDG ist "zu einem effizienten Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, während gleichzeitig die negativen Umweltauswirkungen von Batterien verhindert und verringert werden sollen, und die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen".