Batterierichtlinie & BattG
Mehr Hintergrundinformationen
Wer gilt als Hersteller im Sinne des BattG?
Gemäß dem BattG gilt als Hersteller jeder natürliche oder juristische Person, die unabhängig von der Vertriebsmethode, gewerbsmäßig Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringt. Auch Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern anbieten, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, gelten als Hersteller.
Welche Verpflichtungen für Hersteller ergeben sich aus dem BattG?
Hersteller müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, darunter:
- Registrierung bei der stiftung ear: Hersteller müssen sich bei der stiftung ear registrieren und eine Registrierungsnummer beantragen.
Was ist eine Registrierungsnummer? Die Registrierungsnummer ist eine Identifikationsnummer, die von der stiftung ear in Deutschland vergeben wird. Sie ist für Hersteller und Vertreiber von Batterien erforderlich, um ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu vertreiben.
- Rücknahmesystem: Hersteller müssen ein Eigenrücknahmesystem für Batterien einrichten und betreiben. Für Gerätebatterien können sich Hersteller einem von der stiftung ear genehmigten Eigenrücknahmesystem anschließen.
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