Batterieverordnung (BattVO) – Kennzeichnungspflichten: Ihre Stellungnahme erwünscht
Die BattVO ist seit 2024 in der gesamten EU in Kraft. Zahlreiche Vorgaben sind bereits umzusetzen (siehe News).
Viele der in der BattVO vorgesehenen Pflichten müssen allerdings durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert werden.
Mittlerweile liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Durchführungsverordnung vor, die verbindliche Vorgaben zu Format und harmonisierten Spezifikationen für Kennzeichnungen enthält.
Die harmonisierte Kennzeichnung schafft Erleichterungen für Erzeuger und Nutzer.
Der Anhang enthält Vorgaben zu Inhalten, Design und Format der Kennzeichnungen:
ANHANG I – Tragbare, nicht wiederaufladbare Batterien
• Teil A: Kennzeichnungsinformationen
• Teil B: Label-Design
• Teil C: Durchschnittliche Mindestlaufzeit
ANHANG II – Tragbare Akkus, SLI-Batterien und LMT-Batterien
• Teil A: Kennzeichnungsinformationen
• Teil B: Label-Design
ANHANG III – Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien
• Teil A: Kennzeichnungsinformationen
• Teil B: Label-Design
ANHANG IV – Nomenklatur der elektrochemischen Zusammensetzung
Mit unseren Kennzeichnungs-Paketen bringen wir Sie zu den Kennzeichnungspflichten und den nationalen Besonderheiten für WEEE, Batterien und Verpackungen auf den aktuellen Stand.