BattDG in der Praxis: OfH-Zulassung fehlt, Fristen laufen – was Sie aktuell tun können
Aktuell kommt es zu zahlreichen Kundenrückfragen, die die praktische Umsetzung des neuen Batterie-Durchführungsgesetzes (BattDG) betreffen.
Kurz zusammengefasst — worum es geht:
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Das neue Gesetz trat am 7. Oktober 2025 in Kraft und löst damit das bisherige Batteriegesetz (BattG) ab.
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Bestehende Batterieregistrierungen bei der stiftung ear müssen bis zum 15. Januar 2026 durch weitere Informationen ergänzt werden, u.a. die Benennung einer sog. Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), die die bisherigen Rücknahmesysteme ablöst. Falls dies nicht geschieht, wird die Registrierung durch die stiftung ear aufgehoben (vgl. News).
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Bis heute ist keine OfH zugelassen worden, die für alle Hersteller offen wäre. Mehrere Rücknahmesysteme (künftige OfHs) haben erhebliche Kritik an der aktuellen Auslegung und Umsetzung des BattDG geäußert. Im Kern bemängeln sie insbesondere die stark erhöhten Anforderungen an finanzielle Sicherheiten für OfHs sowie das sehr kurze Zeitfenster zur Umsetzung.
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Bitkom setzt sich zusammen mit anderen Herstellerverbänden aktiv dafür ein konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Was Sie jetzt tun können:
Um die kommende Zuordnung zu erleichtern, halten Sie die folgenden zusätzlichen Informationen bereit:
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Steuernummer des bei stiftung ear registrierten Unternehmens.
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Batteriekategorien – Auflistung nach den fünf Kategorien: Gerätebatterien, Leichtfahrzeug-, Industrie-, Starter- und Elektrofahrzeugbatterien.
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Chemische Zusammensetzung / chemisches System: Zuordnung jeder Batteriekategorie zum jeweiligen chemischen System (z. B. Li-Ion, NiMH, Blei, etc.).
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Jährliche Mengen (in Kilogramm) ggf. der letzten drei Kalenderjahre, getrennt nach Batteriekategorie.
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Aufstellung, welche Rücknahmelösung Sie aktuell nutzen (eigene Rücknahmelösung oder Rücknahmesystem).
Unterstützung durch Bitkom
Für unsere Kunden bieten wir kostenfreie Sprechstunden an, in denen unser Team aktuelle Entwicklungen vorstellt und Fragen beantwortet.
Bei Bedarf an einer individuellen Beratung kommen Sie gerne auf uns zu. Wir prüfen bspw. Ihr Sortiment und begleiten Sie durch den Prozess.
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Abschließende Hinweise
Die gesetzliche Lage ist aktuell sehr dynamisch. Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin eng und informieren Sie sofort, falls sich Fristen oder Anforderungen ändern bzw. falls sich eine Lösung abzeichnet.