Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Hersteller von Batterien oder Akkumulatoren bei der stiftung elektro-altgeräte register registriert sein.
Die stiftung ear ist mit dem Inkrafttreten des BattG2 seit Anfang des Jahres die neue gemeinsame Stelle für Batterie-Hersteller. Hersteller, die bislang bereits beim Umweltbundesamt angezeigt waren, müssen spätestens zum Jahresende 2021 unter Angabe ihres Rücknahmesystems genehmigt sein.
Andernfalls drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro.
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