Batterieverordnung & BattDG

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Wer gilt als Hersteller im Sinne des BattDG?

Gemäß dem BattDG gilt als Hersteller jeder natürliche oder juristische Person, die unabhängig von der Vertriebsmethode, gewerbsmäßig Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringt. Auch Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern anbieten, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, gelten als Hersteller.

Welche Verpflichtungen für Hersteller ergeben sich aus dem BattDG?

Hersteller müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, darunter:

  • Registrierung bei der stiftung ear: Hersteller müssen sich bei der stiftung ear registrieren und eine Registrierungsnummer beantragen.

Was ist eine Registrierungsnummer? Die Registrierungsnummer ist eine Identifikationsnummer, die von der stiftung ear in Deutschland vergeben wird. Sie ist für Hersteller und Vertreiber von Batterien erforderlich, um ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu vertreiben.

  • Organisation für Herstellerverantwortung (OfH): Hersteller müssen je Batteriekategorie einer von der stiftung ear zugelassenen OfH anschließen oder selbst eine OfH einrichten. Die ehemaligen Eigenrücknahmesysteme gibt es nicht mehr - sie haben die Zulassung einer OfH beantragt. 
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Stefanie Kutzera
Stefanie Kutzera
Senior Managerin International EPR
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