Die europäische WEEE-Richtlinie und das deutsche Elektrogesetz
Wer gilt als Hersteller im Sinne des ElektroG?
Gemäß des ElektroG wird als Hersteller jede natürliche oder juristische Person definiert, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland unter folgenden Bedingungen anbietet:
- Eigenes Herstellen und Anbieten unter eigenem Namen/eigener Marke (Produzent)
- Konzipieren/Herstellen lassen und Anbieten unter eigenem Namen/ eigener Marke (OEM)
- Weiterverkauf unter eigenem Namen/ eigener Marke eines anderen Herstellers (außer die Originalmarke ist angebracht) (Distributor)
- Erstmaliges Anbieten aus dem Ausland in Deutschland (Importeur)
- Direktes Anbieten an Endnutzer in Deutschland mittels Fernkommunikationstechnik und Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Drittland (ausländischer Onlinehändler u.ä.)
- Zusätzlich werden Vertreiber, die nicht-registrierte Geräte vorsätzlich oder fahrlässig weiterverkaufen, als Hersteller betrachtet (Quasihersteller).
Welche Verpflichtungen ergeben sich für Hersteller aus dem ElektroG?
Hersteller müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, darunter:
- Registrierung bei der stiftung ear und Beantragung einer WEEE-Nummer: Hersteller müssen sich bei der stiftung ear registrieren und eine WEEE-Nummer beantragen.
Was ist eine WEEE-Nummer? Die WEEE-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die von der stiftung ear in Deutschland vergeben wird. Sie ist für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten erforderlich, um ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu vertreiben.
- Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie für B2C-Geräte: Hersteller von B2C-Geräten müssen eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen.
- Benennung eines Bevollmächtigten: Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten benennen, der in ihrem Namen alle erforderlichen Verpflichtungen gemäß den deutschen Vorschriften erfüllt.
- Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept für B2B-Geräte: Hersteller von B2B-Geräten müssen eine Glaubhaftmachung abgeben und ein Rücknahmekonzept für deren Entsorgung vorlegen. Im Rahmen der Glaubhaftmachung müssen die Hersteller der stiftung ear nachvollziehbar und glaubhaft darlegen, warum ihre Geräte B2B-Eigenschaften besitzen.
- Meldung der verkauften Mengen: Alle Hersteller sind verpflichtet, die verkauften Mengen ihrer Elektro- und Elektronikgeräte der stiftung ear zu melden.
- Sicherstellung umweltgerechter Entsorgung: Die Hersteller sind verantwortlich für die umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte und müssen sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß recycelt oder entsorgt werden.
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