FAQ
I. Elektrogeräte
1.1 Wer gilt als Hersteller im Sinne des ElektroG?
Gemäß des ElektroG wird als Hersteller jede natürliche oder juristische Person definiert, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland unter folgenden Bedingungen anbietet:
- Eigenes Herstellen und Anbieten unter eigenem Namen/eigener Marke (Produzent)
- Konzipieren/Herstellen lassen und Anbieten unter eigenem Namen/ eigener Marke (OEM)
- Weiterverkauf unter eigenem Namen/ eigener Marke eines anderen Herstellers (außer die Originalmarke ist angebracht) (Distributor) Erstmaliges Anbieten aus dem Ausland in Deutschland (Importeur)
- Direktes Anbieten an Endnutzer in Deutschland mittels Fernkommunikationstechnik und Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Drittland (ausländischer Onlinehändler u.ä.)
Zusätzlich werden Vertreiber, die nicht-registrierte Geräte vorsätzlich oder fahrlässig weiterverkaufen, als Hersteller betrachtet (Quasihersteller).
1.2 Wer ist zu Registrierung und Mengenmeldungen nach dem ElektroG verpflichtet?
Jedes Unternehmen, das als Hersteller i. S. d. ElektroG gilt, d.h. wer erstmalig Elektrogeräte in Deutschland anbietet oder in Verkehr bringt.
Was bedeutet Inverkehrbringen? Sie bringen Elektrogeräte dann in Verkehr, wenn Sie sie erstmalig entgeltlich oder unentgeltlich zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit in Deutschland abgeben. Auch ein Reimport von Elektrogeräten gilt als Inverkehrbringen.
1.3 Wann benötige ich einen Bevollmächtigten?
Als Hersteller ohne Niederlassung in einem Land dürfen Sie ihre Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen häufig nur dann in Verkehr bringen, wenn sie einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt klar definierte Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden und fungiert als rechtlicher Ansprechpartner.
Sofern Sie als registrierungspflichtiger Hersteller über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, ist die Beauftragung eines Bevollmächtigten nach ElektroG und BattDG erforderlich. Der Bevollmächtigte übernimmt die gesetzlichen Pflichten des Herstellers in Deutschland und stellt sicher, dass die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Im Rahmen unseres Registrierungsservices organisieren wir für Sie bei Bedarf die notwendigen Kontakte und Unterlagen von Bevollmächtigten im jeweiligen Land. Für spezifische Fragen wenden Sie sich gerne an compliance@bitkom-consult.de.
1.4 Was ist die stiftung ear?
Die stiftung ear ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batterieverordnungsdurchführungsgesetzes (BattDG). Sie ist für die Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien verantwortlich und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden sie hier oder unter www.stiftung-ear.de.
1.5 Welche Verpflichtungen ergeben sich für Hersteller aus dem ElektroG?
Hersteller müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, darunter:
- Registrierung bei der stiftung ear und Beantragung einer sog. WEEE-Nummer: Hersteller müssen sich bei der stiftung ear registrieren und eine WEEE-Nummer beantragen.
Was ist eine WEEE-Nummer? Die WEEE-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die von der stiftung ear in Deutschland vergeben wird. Sie ist für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten i.S.d. ElektroG erforderlich, um ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu vertreiben.
- Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie für sog. B2C-Geräte: Hersteller von B2C-Geräten müssen im Rahmen ihrer Registrierung eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen.
- Benennung eines Bevollmächtigten: Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten benennen, der in ihrem Namen alle erforderlichen Verpflichtungen gemäß den deutschen Vorschriften erfüllt.
- Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept für sog. B2B-Geräte: Hersteller von B2B-Geräten müssen eine Glaubhaftmachung einreichen und ein Rücknahmekonzept für deren Entsorgung vorlegen. Im Rahmen der Glaubhaftmachung müssen die Hersteller der stiftung ear nachvollziehbar und glaubhaft darlegen, warum ihre Geräte B2B-Eigenschaften besitzen.
- Meldung der verkauften Mengen: Alle Hersteller sind verpflichtet, die verkauften Mengen ihrer Elektro- und Elektronikgeräte regelmäßig der stiftung ear zu melden.
- Sicherstellung umweltgerechter Entsorgung: Die Hersteller sind verantwortlich für die umweltgerechte Entsorgung ihrer Produkte und müssen sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß recycelt oder entsorgt werden.
1.6 Wie läuft das Registrierungsverfahren in Deutschland ab?
Das Registrierungsverfahren ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren, welches erst mit der Stellung des Registrierungsantrags beginnt. Die Verantwortung für die Einreichung des Antrags liegt bei Ihnen. Im Fall von Elektrogeräten und Batterien müssen Sie über das Portal der stiftung ear Art und Marke des Elektrogerätes bzw. der Batterie sowie weitere Informationen angeben. Sofern die Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt sind, wird ein entsprechender Bescheid mit WEEE- bzw. Batt-Nummer ausgestellt. Die Registrierung nach dem VerpackDG erfolgt beim Register LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung im Registrierungsprozess unter: Kontaktformular
1.7 Wie lange dauert das Registrierungsverfahren in Deutschland?
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Registrierung durch die stiftung ear bzw. die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister sehen die Gesetze 12 Wochen vor, die die Stellen in der Praxis teilweise auch ausschöpfen. In vielen Fällen geht es jedoch aktuell wesentlich schneller. Da unvollständige, unklare oder fehlerhafte Anträge das Verfahren verzögern, ist es besonders wichtig, einen einwandfreien Antrag einzureichen. Es wird empfohlen, die Registrierung rechtzeitig vor dem geplanten Vertriebsbeginn der Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Verpackungen bzw. verpackten Produkte zu beantragen.
1.8 Was ist Eco-Modulation und welche Rolle spielt sie?
Eco-Modulation koppelt die EPR-Gebühr an Produkteigenschaften:
- Produkte mit hoher Rezyklierbarkeit, Reparierbarkeit oder hohem Rezyklatanteil erhalten Gebührenabschläge.
- Schwer recycelbare oder schadstoffhaltige Produkte werden mit Zuschlägen belastet.
In einigen Ländern wird die Eco-Modulation schon seit vielen Jahren angewendet. EU Regelungen wie zuletzt EU-PPWR sorgen für eine breitere und standardisierte Anwendung um nachhaltiges Produktdesign mit finanziellen Anreizen zu fördern.
II. Batterien
2.1 Wann benötige ich einen Bevollmächtigten?
Als Hersteller ohne Niederlassung in einem Land dürfen Sie ihre Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen häufig nur dann in Verkehr bringen, wenn sie einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt klar definierte Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden und fungiert als rechtlicher Ansprechpartner.
Sofern Sie als registrierungspflichtiger Hersteller über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, ist die Beauftragung eines Bevollmächtigten nach ElektroG und BattDG erforderlich. Der Bevollmächtigte übernimmt die gesetzlichen Pflichten des Herstellers in Deutschland und stellt sicher, dass die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Im Rahmen unseres Registrierungsservices organisieren wir für Sie bei Bedarf die notwendigen Kontakte und Unterlagen von Bevollmächtigten im jeweiligen Land. Für spezifische Fragen wenden Sie sich gerne an compliance@bitkom-consult.de.
2.2 Was ist die stiftung ear?
Die stiftung ear ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batterieverordnungsdurchführungsgesetzes (BattDG). Sie ist für die Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien verantwortlich und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden sie hier oder unter www.stiftung-ear.de.
2.3 Welche Verpflichtungen für Hersteller ergeben sich aus dem BattDG?
Hersteller müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, darunter:
- Registrierung bei der stiftung ear: Hersteller müssen sich bei der stiftung ear registrieren und eine Registrierungsnummer beantragen.
- Was ist eine Registrierungsnummer? Die Registrierungsnummer ist eine Identifikationsnummer, die von der stiftung ear in Deutschland vergeben wird. Sie ist für Hersteller und Vertreiber von Batterien erforderlich, um ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu vertreiben.
- Entsorgung: Hersteller können sich je Batteriekategorie einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen, um Ihre Pflichten zu erfüllen.
- Kennzeichnung: Durch die BattVO gelten neben der durchgestrichenen Mülltonne zahlreiche weitere Kennzeichnungspflichten (wie z.B. CE-Kennzeichnung).
2.4 Wie läuft das Registrierungsverfahren in Deutschland ab?
Das Registrierungsverfahren ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren, welches erst mit der Stellung des Registrierungsantrags beginnt. Die Verantwortung für die Einreichung des Antrags liegt bei Ihnen. Im Fall von Elektrogeräten und Batterien müssen Sie über das Portal der stiftung ear Art und Marke des Elektrogerätes bzw. der Batterie sowie weitere Informationen angeben. Sofern die Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt sind, wird ein entsprechender Bescheid mit WEEE- bzw. Batt-Nummer ausgestellt. Die Registrierung nach dem VerpackDG erfolgt beim Register LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung im Registrierungsprozess unter: Kontaktformular.
2.5 Wie lange dauert das Registrierungsverfahren in Deutschland?
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Registrierung durch die stiftung ear bzw. die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister sehen die Gesetze 12 Wochen vor, die die Stellen in der Praxis teilweise auch ausschöpfen. In vielen Fällen geht es jedoch aktuell wesentlich schneller. Da unvollständige, unklare oder fehlerhafte Anträge das Verfahren verzögern, ist es besonders wichtig, einen einwandfreien Antrag einzureichen. Es wird empfohlen, die Registrierung rechtzeitig vor dem geplanten Vertriebsbeginn der Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Verpackungen bzw. verpackten Produkte zu beantragen.
2.6 Was ist Eco-Modulation und welche Rolle spielt sie?
Eco-Modulation koppelt die EPR-Gebühr an Produkteigenschaften:
- Produkte mit hoher Rezyklierbarkeit, Reparierbarkeit oder hohem Rezyklatanteil erhalten Gebührenabschläge.
- Schwer recycelbare oder schadstoffhaltige Produkte werden mit Zuschlägen belastet.
In einigen Ländern wird die Eco-Modulation schon seit vielen Jahren angewendet. EU Regelungen wie zuletzt EU-PPWR sorgen für eine breitere und standardisierte Anwendung um nachhaltiges Produktdesign mit finanziellen Anreizen zu fördern.
III. Verpackungen
3.1 Wer ist zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet?
Jedes Unternehmen, das unter den geltenden - und weiten - Herstellerbegriff fällt. Alle Unternehmen, die eine Verpackung, die in Deutschland zu Abfall wird, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und regelmäßige Mengenmeldungen vornehmen.
3.2 Wann benötige ich einen Bevollmächtigten?
Als Hersteller ohne Niederlassung in einem Land dürfen Sie ihre Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen häufig nur dann in Verkehr bringen, wenn sie einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt klar definierte Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden und fungiert als rechtlicher Ansprechpartner.
Sofern Sie als registrierungspflichtiger Hersteller über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, ist die Beauftragung eines Bevollmächtigten nach ElektroG und BattDG erforderlich. Der Bevollmächtigte übernimmt die gesetzlichen Pflichten des Herstellers in Deutschland und stellt sicher, dass die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Im Rahmen unseres Registrierungsservices organisieren wir für Sie bei Bedarf die notwendigen Kontakte und Unterlagen von Bevollmächtigten im jeweiligen Land. Für spezifische Fragen wenden Sie sich gerne an compliance@bitkom-consult.de.
3.3 Was ist die Stiftung ZVSR?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht die Einhaltung der Pflichten von Inverkehrbringern von Verpackungen und Entsorgungssystemen in Deutschland, um Transparenz und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Sie hat hoheitliche Aufgaben wie z.B. die Registrierung von Herstellern im Sinne des europäischen Verpackungsrechts. Zudem hat die ZSVR privatrechtliche Aufgaben wie die Einrichtung des Registers und der Datenbank sowie den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit Systemen. Die Kosten der ZSVR werden durch Umlagen der Systeme und Branchenlösungen finanziert und vom Bundesrechnungshof kontrolliert.
3.4 Wie läuft das Registrierungsverfahren in Deutschland ab?
Das Registrierungsverfahren ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren, welches erst mit der Stellung des Registrierungsantrags beginnt. Die Verantwortung für die Einreichung des Antrags liegt bei Ihnen. Im Fall von Elektrogeräten und Batterien müssen Sie über das Portal der stiftung ear Art und Marke des Elektrogerätes bzw. der Batterie sowie weitere Informationen angeben. Sofern die Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt sind, wird ein entsprechender Bescheid mit WEEE- bzw. Batt-Nummer ausgestellt. Die Registrierung nach dem VerpackDG erfolgt beim Register LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung im Registrierungsprozess unter: Kontaktformular
3.5 Wie lange dauert das Registrierungsverfahren in Deutschland?
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Registrierung durch die stiftung ear bzw. die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister sehen die Gesetze 12 Wochen vor, die die Stellen in der Praxis teilweise auch ausschöpfen. In vielen Fällen geht es jedoch aktuell wesentlich schneller. Da unvollständige, unklare oder fehlerhafte Anträge das Verfahren verzögern, ist es besonders wichtig, einen einwandfreien Antrag einzureichen. Es wird empfohlen, die Registrierung rechtzeitig vor dem geplanten Vertriebsbeginn der Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Verpackungen bzw. verpackten Produkte zu beantragen.
3.6 Was ist Eco-Modulation und welche Rolle spielt sie?
Eco-Modulation koppelt die EPR-Gebühr an Produkteigenschaften:
- Produkte mit hoher Rezyklierbarkeit, Reparierbarkeit oder hohem Rezyklatanteil erhalten Gebührenabschläge.
- Schwer recycelbare oder schadstoffhaltige Produkte werden mit Zuschlägen belastet.
In einigen Ländern wird die Eco-Modulation schon seit vielen Jahren angewendet. EU Regelungen wie zuletzt EU-PPWR sorgen für eine breitere und standardisierte Anwendung um nachhaltiges Produktdesign mit finanziellen Anreizen zu fördern.
IV. Textilien
4.1 Wer ist im Rahmen der neuen Textil-EPR verpflichtet?
Die Regelung richtet sich an Hersteller, Händler und Importeure von Textilien, Schuhen und ähnlichen Erzeugnissen, die in Verkehr gebracht werden. Wer Produkte in einem Mitgliedstaat verkauft oder dort erstmals in Verkehr bringt, muss die nationalen Pflichten prüfen.
4.2 Was sind die Kernpflichten unter der Textil-EPR?
Hersteller haben folgende Kernpflichten:
- Anmeldung in einem nationalen Register;
- regelmäßige Meldungen (z. B. Mengen, Materialarten);
Beteiligung an oder Finanzierung von Sammlung, Sortierung und Recyclingssystemen durch Zahlung von Gebühren, i.d.R. auf Basis der in Verkehr gebrachten Mengen.
4.3 Wie werden die Gebühren unter der Textil-EPR berechnet?
Gebühren basieren grundsätzlich auf in-Verkehr-gebrachten Mengen, meist in Gewicht (kg) pro Materialkategorie und nationaler Produktgruppe.
4.4 Was ist Eco-Modulation und welche Rolle spielt sie?
Eco-Modulation koppelt die EPR-Gebühr an Produkteigenschaften:
- Produkte mit hoher Rezyklierbarkeit, Reparierbarkeit oder hohem Rezyklatanteil erhalten Gebührenabschläge.
- Schwer recycelbare oder schadstoffhaltige Produkte werden mit Zuschlägen belastet.
In einigen Ländern wird die Eco-Modulation schon seit vielen Jahren angewendet. EU Regelungen wie zuletzt EU-PPWR sorgen für eine breitere und standardisierte Anwendung um nachhaltiges Produktdesign mit finanziellen Anreizen zu fördern.