In Frankreich unterliegen neben Verpackungen, WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und Batterien auch andere Stoffströme der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Seit 2022 ist auch der Stoffstrom für Sport- und Freizeitartikel, bekannt als "Articles de Sport et de Loisirs (ASL)", erfasst.
Welche Artikel sind betroffen?
Unter "Sport- und Freizeitartikel" fallen sämtliche Ausrüstungen, die für sportliche Aktivitäten oder Outdoor-Freizeitaktivitäten verwendet werden. Dies schließt Zubehör und Verbrauchsmaterialien ein. Zu den betroffenen Artikeln gehören:
- Radfahren und Mobilität: Fahrräder, Roller, Skateboards, Rollschuhe sowie Reifen und Ersatzteile
- Wassersport: Tauchausrüstung, Angelgeräte, Surfbretter, Kajaks
- Gleitsportarten: Skier, Skistöcke, Schlittschuhe, Schlitten
- Outdoor-Aktivitäten: Campingausrüstung, Kletterausrüstung
- Reiten: Sättel, Helme, Reitpeitschen
- Rückschlagsportarten: Tennisschläger, Tischtennistische
- Mannschaftssportarten: Basketbälle, Fußbälle, Handbälle, Rugbybälle
- Schutzausrüstung: Helme, Seile, Karabiner
- Fitness und Bodybuilding: Fitnessmatten, Hanteln, nicht-elektrische Kraftmaschinen
- Jagd und Schießsport: Jagdausrüstung, Sportmunition
Ausgeschlossen sind elektrische und elektronische Produkte (z.B. E-Bikes), nicht-sportspezifische Textilien, Schusswaffen, Spielzeuge, professionelle Ausrüstungen und Boote über 2,5 Meter Länge.
Gesetzliche Regelung
Die gesetzlichen Grundlagen für die erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich Sport- und Freizeitartikel sind im französischen Umweltgesetzbuch verankert, insbesondere in den Artikeln L. 541-10 und R. 543-330. Diese Artikel verpflichten die Hersteller zur Organisation und Finanzierung der Entsorgung, Wiederverwendung und Verwertung ihrer Produkte. Die Regelungen sind Teil des im Jahr 2020 eingeführten Anti-Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetzes (AGEC), welches zum Ziel hat, die Umweltauswirkungen von Produkten zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Welche Pflichten habe ich als Hersteller?
- Registrierung im nationalen Register
- Jährliche Deklaration der Gesamtmengen und Gewicht der in Verkehr gebrachten Produkte
- Information der Endnutzer über Entsorgung und Recycling
- Finanzierung von Sammlung und Verarbeitung der Geräte
- Jährliche Berichterstattung über Sammlung und Verarbeitung an die Behörden
Welche Pflichten habe ich als Vertreiber?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler verpflichtet, gebrauchte ASL-Geräte von ihren Kunden zurückzunehmen:
- Verkaufsfläche zwischen 200 und 400 m², die ASL gewidmet ist: Verpflichtung zur 1:1-Rücknahme.
- Verkaufsfläche > 400 m², die ASL gewidmet ist: Verpflichtung zur Rücknahme ohne Kaufverpflichtung (1:0-Rücknahme).
- Fernverkauf mit einem Umsatz von mehr als 100.000 € aus dem Verkauf von ASL: Verpflichtung zur 1:1-Rücknahme.
Was droht mir, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?
Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann zu erheblichen Strafen führen. Die AGEC-Gesetzgebung sieht Geldstrafen von bis zu 70.000 Euro pro nicht deklariertem Produkt vor.
Sie benötigen Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten? Sprechen Sie uns gern an! Alternativ können Sie auch gerne das untenstehende Anfrageformular ausfüllen. Wir melden uns bei Ihnen.