Bei Geräten wie Powerbanks oder den Akkus von E-Bikes fällt die Abgrenzung zwischen Batterie/Akku bzw. Elektrogerät häufig schwer. Die stiftung ear hat daher eine Anwendungshilfe veröffentlicht. Folgende Beispiele werden genannt:
Batterie (sofern Quelle elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird):
E-Bike-Akkus, auch mit Ladestandsanzeigen;
E-Bike-Akkus, auch mit verschiedenen Ladeschnittstellen;
Akkus, auch mit Ladestandsanzeigen (z.B. für Powertools und Gartengeräte);
Powerbanks, auch mit Ladestandsanzeigen;
Powerbanks, auch mit verschiedenen Ladeschnittstellen.
Elektrogerät, das Batterien enthält (sofern für den Betrieb innerhalb der Spannungsgrenzen nach § 3 Nr. 1 ElektroG ausgelegt):
Powerbanks mit weiteren Zusatzfunktionen, z.B. Leuchte, Radio, Tassenwärmer, Wecker, USB-Datenspeicher
Wenn Ihre Geräte als Batterie eingestuft sind, unterstützen wir Sie gern für 50,00 € zzgl. Ust im Jahr bei der Registrierung nach dem Batteriegesetz bei den Behörden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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