Dänemark: Herstellerverantwortung bei zusammengesetzten Verpackungen
Kürzlich hat das Umweltministerium seine Auslegung der Herstellerverantwortung für Verpackungen angepasst. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Frage, bei wem die Herstellerverantwortung liegt, wenn ein Hersteller Verpackungselemente von anderen Produzenten bezieht und diese selbst zu einer kompletten Verpackung zusammenbaut.
Bisher lag die Herstellerverantwortung bei dem Hersteller jedes einzelnen Verpackungselements. Ab sofort geht sie jedoch auf das Unternehmen über, das die Einzelteile zusammensetzt, seinen Namen und seine Marke aufbringt und die Verpackung für folgende Zwecke einsetzt:
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Verpackung
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Schutz
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Handhabung oder Präsentation
Wenn Sie Verpackungselemente herstellen, die ein anderes Unternehmen zu einer kompletten Verpackung zusammenfügt, tragen Sie künftig keine Herstellerverantwortung mehr für die Verkaufsverpackung. Die Verantwortung liegt bei dem Unternehmen, welches die verschiedenen Komponenten zusammenführt und seinen Namen sowie seine Marke darauf anbringt.
Etiketten mit Informationen wie Strichcodes, Adressen und andere gesetzlich vorgeschriebene Angaben gelten nicht als Teil der Verpackung und unterliegen daher nicht der Herstellerverantwortung. Bringen Sie als Hersteller hingegen Ihre eigenen Namens- und Markenetiketten auf der Verpackung an, tragen Sie automatisch die Herstellerverantwortung für die gesamte Verpackung – und nicht nur für das Etikett.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob diese Änderung Sie betrifft, kontaktieren Sie uns gerne.
