
Italien: Neue Pflichten zur Kennzeichnung von Verpackungsmaterial
Ab dem 1. Januar 2023 wird es in Italien eine neue Umweltkennzeichnungs-Pflicht geben (Gesetzesdekret Nr. 116/2020). Danach müssen Hersteller und Vertreiber alle auf den italienischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen nach den neuen Richtlinien kennzeichnen. Auf jeglichen Verpackungen müssen Hersteller und Vertreiber von Verpackungen eine vorgeschriebene alphanumerische Codierung angeben.
Welche Verpackungsarten fallen in die neuen Pflichten?
Die neuen Pflichten zur Kennzeichnung von Verpackungsmaterial umfassen sämtliche Verpackungen (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen).
Was gibt es bei der Kennzeichnung für B2C-Verpackungen zu beachten?
Konsumenten müssen über die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung informiert werden. Für B2C-Verpackungen (Endbestimmung private Haushalte) gilt die Angabe für jede manuell trennbare Komponente.
Folgende Kennzeichnungen müssen auf der Verpackung sein:
- der Identifikationscode des Verpackungsmaterials;
- Anweisung zur getrennten Abfallsammlung und sachgerechten Entsorgung. Es gibt zwei Möglichkeiten dieser Kennzeichnung:
- „Raccolta + famiglia di materiale“ – „Raccolta“ (Sammlung) steht als feststehender Begriff am Anfang; als „famiglia die materiale“ wird dann der Wertstoff angegeben, z.B. Raccolta catone (Altpapier-Sammlung);
- „Raccolta differenziata + Verifica le disposizioni del tuo Comune“ – hier wird auf die getrennte Müllsammlung verwiesen mit der Aufforderung an die Verbrauchenden, dass diese die Bestimmungen der Gemeinde prüfen müssen.
Was gibt es bei der Kennzeichnung für B2B-Verpackungen zu beachten?
Für jede manuell trennbare Komponente muss zwingend der Code des Werkstoffes auf der B2B-Verpackung angegeben werden. Alle anderen Informationen (z.B. über die Entsorgung oder getrennte Müllsammlung) können freiwillig hinzugefügt werden.
Was passiert mit bereits produzierten Verpackungen?
Für alle Verpackungen, die bis zum 31. Dezember 2022 produziert oder in den Verkehr gebracht wurden, besteht die Möglichkeit, die alten Bestände zu verbrauchen.
Wo finde ich ausführliche Informationen?
Das nationale Konsortium für Verpackung in Italien CONAI stellt auf seiner Website einen Leitfaden für Verpackungshersteller / -vertreiber zur Verfügung: Leitfaden CONAI.
Weitere FAQs zum Thema Umweltkennzeichnungs-Pflicht in Italien finden Sie auch bei CONAI unter.
Sie können außerdem Gebrauch von dem interaktiven Online-Tool e-tichetta von CONAI nutzen. Das Tool gibt Hilfestellung bei der Erstellung der Kennzeichen.
Weitere detaillierte Informationen zur Umweltkennzeichnungs-Pflicht finden Sie im Leitfaden von Erion.
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