Kommission veröffentlicht Entwurf des Durchführungsrechtsakts zu Verpackungs-Herstellerregistern
Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026. Für die praktische Umsetzung einzelner Vorgaben sieht die PPWR weitere Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission vor – so zum Beispiel den Durchführungsrechtsakt zu den nationalen Herstellerregistern nach Art. 44 PPWR.
Am 6. August 2026 hat die Europäische Kommission einen ersten Entwurf des Durchführungsrechtsakts zu den nationalen Herstellerregistern veröffentlicht und die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf eröffnet.
Herstellerregister in allen EU-Mitgliedsstaaten
Hersteller im Sinne der PPWR müssen sich grundsätzlich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellen oder verpackte Produkte auspacken, ohne Endabnehmer zu sein.
In den meisten EU-Mitgliedstaaten befinden sich die Herstellerregister derzeit noch im Aufbau oder müssen an die PPWR angepasst werden. Eine abschließende Anpassung an die harmonisierten Vorgaben ist erst nach Erlass des Durchführungsrechtsakts möglich.
Mit dem geplanten Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission sollen insbesondere das Format für die Registrierung und die Meldungen an die nationalen Register harmonisiert sowie die Detailtiefe der zu meldenden Daten und die Kategorien von Verpackungen und Materialien festgelegt werden.
Die aktuelle Situation in Belgien und Deutschland
In Belgien befindet sich das Herstellerregister noch im Aufbau; Registrierungsnummern können nach Angaben der zuständigen Behörde EPRiBEL aktuell noch nicht vergeben werden. Sofern ein Hersteller einer Producer Responsibility Organisation (PRO) beitritt, soll die Registrierung im belgischen Herstellerregister künftig durch die PRO übernommen werden.
In Deutschland besteht mit dem Verpackungsregister LUCID bereits ein operatives Herstellerregister. Unternehmen sollten insbesondere prüfen, ob sie aufgrund der neuen und gegenüber dem bisherigen Herstellerbegriff des Verpackungsgesetzes teilweise weiter gefassten Herstellerdefinition der PPWR seit dem 12. August 2026 registrierungspflichtig sind.
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