PPWR in der EU – Welche neuen Regelungen gelten künftig für Verpackungen in der Schweiz?
Ab dem 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR).
Auch der Schweizer Bundesrat hat am 24. Juni 2026 mehrere Verordnungen angepasst, um Umweltbelastungen durch Verpackungen zu reduzieren.
Die bisherige Verordnung über Getränkeverpackungen wird durch eine neue Verpackungsverordnung ersetzt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft – einzelne Bestimmungen gelten jedoch erst zu späteren Zeitpunkten.
Welche Änderungen sieht die Verordnung vor?
Der Vorabdruck der Verordnung enthält insbesondere spezielle Regelungen für Getränkeverpackungen, Getränkekartons, Einweg-Kunststoffverpackungen und Glasverpackungen.
Für diese Verpackungsarten sieht die Verordnung unterschiedliche Anforderungen vor, unter anderem Kennzeichnungs-, Rücknahme-, Sammel-, Verwertungs- oder Mitteilungspflichten sowie Regelungen zur Finanzierung der Entsorgung.
Allgemeine Anforderungen für sämtliche Verpackungsarten gelten erst ab dem 1. Januar 2030. Händler und Hersteller haben dann gemäß Artikel 3 der Verordnung sicherzustellen, dass Verpackungen – soweit technisch möglich und wirtschaftlich tragbar – auf das erforderliche Mindestmaß hinsichtlich Volumen und Gewicht beschränkt sind, recyclinggerecht gestaltet werden, einen möglichst hohen Anteil an Rezyklaten enthalten und keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten.
Mit der neuen Verpackungsverordnung werden damit erstmals allgemeine Anforderungen für sämtliche Verpackungen in der Schweiz eingeführt.
Wir empfehlen Unternehmen, neben den Entwicklungen zur PPWR auch die weitere Entwicklung der Schweizer Verpackungsvorschriften aufmerksam zu verfolgen. Bitkom Compliance Solutions unterstützt Sie hierbei gerne.
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