Wegfall nationaler Mengenschwellen - Noch drei Wochen bis zum Geltungsbeginn der PPWR
Am 12. August 2026 beginnt die Anwendbarkeit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Für viele Unternehmen kann dies bedeuten, dass sie künftig erstmals zur Registrierung, Mengenmeldung und Zahlung von EPR-Gebühren verpflichtet sind.
Die PPWR sieht keine nationalen Mengenschwellen mehr vor. Hersteller, die bislang aufgrund geringer Verpackungsmengen von den nationalen Pflichten ausgenommen waren, können damit ab dem 12. August 2026 ebenfalls unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen.
Zu den bisherigen Mengenschwellen zählen beispielsweise:
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Belgien und Tschechien: 300 Kilogramm Verpackungen pro Jahr
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Irland: 10 Tonnen Verpackungen und mindestens 1 Million Euro Jahresumsatz in Irland
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Niederlande: 50 Tonnen Verpackungen pro Jahr – hier soll nach aktueller Aussage von Verpact.nl die Schwelle zunächst bis Ende 2026 bestehen bleiben.
Umsetzung in vielen Ländern noch unklar
Obwohl die PPWR ab dem 12. August 2026 gilt, bestehen in zahlreichen Mitgliedstaaten noch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Teilweise ist noch nicht geklärt, ab welchem Zeitpunkt sich Unternehmen, die bisher wegen der Mengenschwellen keine EPR-Pflichten erfüllen mussten, einem nationalen Verpackungssystem anschließen und in ein Verpackungsregister eintragen können.
Hinzu kommt, dass in vielen Mitgliedstaaten erstmals ein eigenes Herstellerregister für Verpackungen eingerichtet werden muss. In Deutschland besteht mit dem Verpackungsregister LUCID bereits eine entsprechende Struktur. In Ländern wie Belgien oder Irland muss ein solches Register dagegen erst neu geschaffen werden.
Der wesentliche Grund für die Verzögerungen liegt darin, dass die nationale Umsetzung der PPWR in vielen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist. Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass die praktische Umsetzung in allen Ländern zum Stichtag bereits vollständig geregelt sein wird.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn einzelne nationale Verfahren noch nicht feststehen, sollten Unternehmen sich organisatorisch vorbereiten. Dazu gehören insbesondere:
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die Klärung, in welchen Ländern bisher aufgrund von Mengenschwellen keine Herstellerpflichten erfüllt werden mussten,
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der Anschluss an ein nationales Verpackungssystem, soweit dies bereits möglich ist,
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die fortlaufende Beobachtung der nationalen Vorgaben zur Registrierung,
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sowie die Vorbereitung einer belastbaren Datengrundlage für künftige Verpackungsmeldungen.
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