Seminar mit der IHK Darmstadt: Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen
Die Gesetzgebungen zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektronikgeräten, Batterien beziehungsweise Akkus und Verpackungen sicherzustellen. Erst nach der Registrierung bei der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) beziehungsweise LUCID ist der Vertrieb in Deutschland durch Hersteller, Importeure und Händler gestattet. Neben der Registrierung müssen unter Umständen weitere Vorgaben erfüllt werden wie zum Beispiel Mengenmeldungen und Kennzeichnungspflichten.
Zusätzlich gibt es durch die EU-Batterieverordnung neue Anforderungen zum Beispiel zur Registrierung neuer Batteriearten, CE-Kennzeichnung der Batterien und die Austauschbarkeit. Zusätzlich ist die neue EU-Verpackungsverordnung im Februar 2025 inkraftgetreten und die WEEE-Richtlinie sowie das deutsche ElektroG sollen novelliert werden.
Termin: 29.04.2025 von 11:00 - 12:30 Uhr
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