Batterie-Compliance – Rückblick 2025: Die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen
2025 war ein zentrales Übergangsjahr für die Batterie-Compliance in Deutschland und besonders herausfordernd auch für Hersteller. Mit der Anpassung an die EU-Batterieverordnung wurden Registrierungen bei der stiftung ear neu strukturiert, zusätzliche Pflichtangaben eingeführt und das neue Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) verabschiedet.
Aber auch in anderen Ländern wurden ähnliche Anpassungen der Batteriegesetze vorgenommen und einige Änderungen stehen noch in diesem Jahr an. Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutete das vor allem: neue Kategorien, neue Nachweise, und ein deutlich höherer Dokumentationsbedarf.
Neue Batterie-Registrierung: Fünf Kategorien und mehr Pflichtangaben
Die Batterie-Registrierung in Deutschland wurde 2025 inhaltlich erweitert und technisch umgestellt. Es gelten damit fünf Batteriekategorien statt drei. Gleichzeitig wurden neue Pflichtangaben im ear-Portal verbindlich, insbesondere:
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chemische Zusammensetzung
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steuerliche Identifikationsnummer
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Benennung einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)
Damit wurde die Registrierung deutlich detaillierter – und Fehler oder fehlende Angaben können künftig schneller zu Widerrufen führen.
Ausländische Hersteller: Registrierung nur noch mit Bevollmächtigtem
Eine wesentliche Verschärfung betrifft ausländische Hersteller: Eine direkte Registrierung ohne Vertreter ist nun in Deutschland nicht mehr möglich. Stattdessen ist ein Bevollmächtigter mit Sitz in Deutschland verpflichtend. Bestehende Registrierungen ohne Bevollmächtigten wurden entsprechend widerrufen.
Die Einführung eines Bevollmächtigten entspricht der neuen EU-Batterieverordnung (BattVO) und wird künftig auch in den anderen EU Ländern verpflichtend.
In Dänemark sind ausländische Hersteller, die Batterien direkt an Endkunden in Dänemark verkaufen, seit September 2025 erstmals registrierungspflichtig und müssen einen Bevollmächtigten in Dänemark benennen, der die Pflichten wahrnimmt (vgl. News).
BattDG: Neues deutsches Batterierecht tritt in Kraft
Am 7. Oktober 2025 ist zudem das Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird das deutsche Batterierecht an die EU-Batterieverordnung angepasst, die den gesamten Lebenszyklus von Batterien - von der Herstellung über den Vertrieb bis hin zur Entsorgung - umfassend regelt. Besonders relevant sind dabei:
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ein erweiterter Herstellerbegriff (Händler können unter Umständen selbst als Hersteller gelten),
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die Möglichkeit, Rücknahmepflichten über eine OfH gemeinschaftlich zu erfüllen (oder alternativ individuell),
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eine nationale Sammelquote von 50 % für Gerätealtbatterien,
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die Einführung einer Altbatteriekommission als neues Beratungsgremium.
Was ist jetzt zu tun?
1) Registrierungsstatus je Land prüfen
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Hat mein Unternehmen eine Herstellerpflicht? Wurden aktuelle regulatorische Entwicklungen wie auch Änderungen am Vertriebsmodell bereits berücksichtigt?
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Sind alle nationalen Batterie-Registrierungen aktiv und gültig?
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Wurden alle Pflichtangaben hinterlegt (Chemie, Steuer-ID, Kategorie)?
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Ist die OfH je Kategorie korrekt benannt und bestätigt?
2) Batteriekategorien sauber zuordnen
Da seit 2025 fünf Kategorien in Deutschland gelten, ist die korrekte Zuordnung entscheidend – sowohl für Registrierung als auch für Nachweise und Gebührenmodelle. Die Kategorien sind weiterhin von Land zu Land leicht unterschiedlich, daher muss die Zuordnung je Land geprüft werden. In manchen Ländern wie bspw. in der Schweiz (bei Inobat) oder in Frankreich (bei Batribox) wurden außerdem neue Webportale eingeführt, die Hersteller nun u.a. für ihre Mengenmeldungen nutzen sollten.
3) OfH-Verträge je Kategorie sicherstellen
Für jede Kategorie gilt: Ohne OfH-Beteiligung (oder Individuallösung) erfolgt keine Registrierung bei stiftung ear. Sind gültige Verträge mit kollektiven Rücknahmesystemen auch in anderen Ländern geschlossen?
4) Ausländische Hersteller: Bevollmächtigtenpflicht beachten
Wer keinen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland hat, kann nicht wirksam registriert werden. Ebenso gilt diese Vorgabe künftig in den anderen EU-Mitgliedsstaaten.
5) Händler & Marktplätze: Lieferanten-Compliance absichern
Durch den erweiterten Herstellerbegriff steigt das Risiko für Händler: Wer Batterien von nicht korrekt registrierten Herstellern vertreibt, kann selbst als Hersteller gelten. Entsprechend sollten Lieferketten und Nachweise konsequent geprüft werden.
Bei Fragen melden Sie sich gerne hier zu einem unserer nächsten Seminare an oder buchen Sie direkt den EPR Compliance Quick-Check.