ElektroG-Novelle: Ab 1. Juli 2026 werden neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten verbindlich
Mit der vierten ElektroG-Novelle hat der Gesetzgeber Ende 2025 weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sammlung von Elektroaltgeräten beschlossen. Während die meisten Regelungen bereits Anfang 2026 in Kraft getreten sind, werden zum 1. Juli 2026 auch neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten verbindlich.
Was ändert sich zum 1. Juli 2026?
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
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die Einführung eines neuen bundeseinheitlichen Logos zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen,
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erweiterte Informationspflichten gegenüber Endnutzern, insbesondere zu Risiken von Lithium-Batterien und zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten,
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zusätzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten im stationären Handel sowie im Fernabsatz.
Handlungsbedarf für Hersteller und Händler
Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur die physische Rücknahme von Altgeräten, sondern auch die Kommunikation gegenüber Endnutzern. Besonders Unternehmen im Fernabsatz sollten prüfen, ob ihre Webseiten, Produktdetailseiten und Bestellprozesse angepasst werden müssen. Fehlende oder unzureichende Informationen können Compliance-Risiken und wettbewerbsrechtliche Beanstandungen nach sich ziehen.
Unternehmen sollten daher rechtzeitig überprüfen,
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welche Rücknahmepflichten für sie gelten,
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welche Kennzeichnungen verpflichtend sind,
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welche Verbraucherinformationen bereitzustellen sind und
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an welchen Stellen Anpassungen im Online-Shop oder auf Unternehmenswebseiten erforderlich werden.
Wie wir Sie mit Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), Batterien und Verpackungen unterstützen:
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Update Paket Deutschland: Bitkom Compliance Solutions bietet Unternehmen eine kompakte Übersichtsämtlicher EPR-relevanter Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Ihre Webseite, die zum 1. Juli 2026 für die Stoffströme Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), Batterien und Verpackungen bei Vertrieb in Deutschland zu beachten sind.
Unternehmen können die anstehenden Anpassungen im Zusammenhang mit der ElektroG-Novelle damit gleichzeitig für einen umfassenden Compliance-Check ihrer Webseiten hinsichtlich der Informationspflichten aus dem Batterie- und Verpackungsrecht nutzen.
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Länderpakete: Auch für weitere europäische Märkte stellen wir Ihnen länderspezifische Übersichten und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. So erhalten Unternehmen, die ihre Produkte grenzüberschreitend bspw. im Fernabsatz vertreiben, einen Überblick über die aktuell geltenden Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
Fragen Sie diese Pakete hier unter Angabe der für Sie interessanten Länder an.