EU-Batteriepass: Register gestartet und neue Datenübersicht veröffentlicht
Die Einführung des digitalen Batteriepasses rückt näher. Ab dem 18. Februar 2027 muss jede neu in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Elektrofahrzeugbatterie, Batterie für leichte Verkehrsmittel sowie Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh über einen Batteriepass verfügen. Grundlage ist Artikel 77 der EU-Batterieverordnung. Nicht betroffen sind somit unter anderem Gerätebatterien im Sinne der EU-Batterieverordnung.
Der Batteriepass macht Informationen zur jeweiligen Batterie digital zugänglich. Dazu gehören je nach Batteriekategorie unter anderem Angaben zur Identifikation, zu technischen Eigenschaften, zur Leistung und Haltbarkeit sowie zu Reparatur und Recycling. Der Zugriff erfolgt über einen QR-Code an der Batterie. Welche Informationen sichtbar sind, hängt von den jeweiligen Zugriffsrechten ab.
Am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission das Register für digitale Produktpässe und eine Testumgebung gestartet. In dem Register werden die Kennung eines Batteriepasses und bestimmte Registrierungsangaben erfasst. Die ausführlichen Informationen zur Batterie stellt das verantwortliche Unternehmen selbst oder über einen Dienstleister bereit. In einer separaten Testumgebung können Unternehmen die Registrierung vorab ausprobieren.
Im August 2026 hat die Kommission eine aktualisierte Übersicht zum Inhalt des Batteriepasses veröffentlicht: das „Guidance Document: Digital Batteries Passport – data points by category“. Sie zeigt für die betroffenen Batteriekategorien, welche Angaben ab Februar 2027 im Batteriepass enthalten sein müssen und welche zunächst noch nicht erforderlich sind. So können Unternehmen gezielt ermitteln, welche Daten sie für ihre Batterien benötigen.
Unternehmen sollten nun prüfen, ob ihre Batterien passpflichtig sind und wer die erforderlichen Informationen innerhalb der Lieferkette bereitstellen kann. Einzelne Umsetzungsregeln stehen noch aus. Dazu gehören Vorgaben zu den Zugriffsrechten, die die Kommission nach ihrem vorläufigen Zeitplan im vierten Quartal 2026 erlassen will.
Mehr erfahren: In unserem kostenfreien Online-Seminar „Der digitale Batteriepass kommt – sind Sie vorbereitet?“ erläutern Rechtsanwalt Dr. Jens Nusser, LL.M., und Rechtsanwältin Monika Menz am 12. November 2026, welche Unternehmen betroffen sind, für welche Batteriekategorien ein Batteriepass erforderlich ist, welche Informationen er enthalten muss und wann welche Verpflichtungen umzusetzen sind.