EUDR: Kommission plant Vereinfachungen für Unternehmen
Am 21. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen. Der Entwurf hat das Ziel, die Anforderungen für Unternehmen übersichtlicher zu gestalten und den Aufwand bei der Umsetzung zu verringern, ohne dabei die ambitionierten Umweltziele der EUDR zu schwächen.
Die Überarbeitung ist eine Reaktion auf Rückmeldungen aus der Praxis: Viele Unternehmen hatten Schwierigkeiten mit den bisherigen Anforderungen an Dokumentation, IT-Systeme und Nachweispflichten. Nun soll das System praxistauglicher werden.
Geplante Änderungen im Überblick
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Neue Rolle für nachgelagerte Akteure: Für sogenannte Downstream Operators soll künftig weder eine eigene Sorgfaltspflichtprüfung noch die Abgabe einer Sorgfaltserklärung erforderlich sein.
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Entlastung kleiner Betriebe: Mikro- und Kleinunternehmen aus Ländern mit niedrigem Risiko sollen nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben.
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Transparenz bleibt Pflicht: Die Weitergabe von Referenznummern und Deklarationskennungen entlang der Lieferkette bleibt Voraussetzung für eine funktionierende Rückverfolgbarkeit.
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Angepasste Fristen: Für kleinere Unternehmen sollen die neuen Vorgaben erst ab dem 30. Dezember 2026 verbindlich werden. Behördliche Kontrollen starten voraussichtlich ab dem 30. Juni 2026.
Mit diesen Anpassungen will die Kommission erreichen, dass die EUDR auch für kleinere Marktakteure rechtssicher und technisch umsetzbar bleibt.
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