Neue Regelungen über Produktkonformität von Verpackungen ab 12. August 2026 wirksam
Am 12. August 2026 werden mehrere Neuregelungen der Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wirksam. Eine zentrale Neuerung für Unternehmen ist das Konformitätsbewertungsverfahren und die EU-Konformitätserklärung zum Nachweis der Produktkonformität ihrer Verpackungen. Unternehmen müssen ab dem 12. August 2026 sicherstellen, dass ihre Verpackungen einem Konformitätsbewertungsverfahren mit vorgeschriebener Dokumentation und Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung unterzogen wurden. Diese Vorgabe ist komplett neu und gilt für alle Verpackungen.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist durch das Unternehmen, das nach der Verpackungsverordnung als Erzeuger der Verpackung oder eines verpackten Produkts gilt, durchzuführen. Erforderlich ist die Erstellung einer technischen Dokumentation der Konformitätsprüfung. Die technische Dokumentation hat u.a. die allgemeine Beschreibung der Verpackung und Zweck, Entwürfe und Materialien von Bauteilen, eine qualitative Beschreibung der Prüfung der Anforderungen der PPWR sowie Prüfberichte zu enthalten.
Wichtige Infos im Überblick:
- Bei festgestellter Konformität kann die EU-Konformitätserklärung erstellt werden.
- Für die Erklärung ist das Muster aus Anhang VII der Verordnung zu verwenden.
- Für jede Verpackungsart ist eine schriftliche Konformitätserklärung auszustellen und fünf bzw. zehn Jahre aufzubewahren, je nachdem, ob es sich um eine Ein- oder Mehrwegverpackung handelt.
- Mit der Ausstellung der Erklärung bestätigt das Unternehmen, dass alle relevanten Vorgaben der Verordnung eingehalten werden.
- In der Sache ähnelt die EU-Konformitätserklärung für Verpackungen einer CE-Erklärung, ein Kennzeichnungspflicht an der Verpackung besteht jedoch nicht. Damit sollen Missverständnisse im Hinblick auf die für das verpackte Produkt unter Umständen erforderliche CE-Kennzeichnung vermieden werden.
- Als Erzeuger nach der Verordnung gilt das Unternehmen, dass Verpackungen oder ein verpacktes Produkt herstellt. Auch Importeure von Verpackungen und verpackten Produkten können als Erzeuger gelten, wenn sie die Verpackung oder das verpackte Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringen.
Handlungsempfehlungen für Sie:
Prüfen Sie, welche Rolle Sie nach der PPWR innehaben, denn daraus leiten sich Ihre Pflichten ab.
Wenn Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen wollen, bieten wir Ihnen folgende Seminare an (zur Seminarübersicht):
- Deep Dive Verpackungsrecht (mit Einblick in die Umsetzung in Deutschland und andere europäische Länder sowie die PPWR) am 24.03.2026
- Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) mit Rechtsanwalt Michael Öttinger am 25.03.2026
- Fit für Amazon & Co. – EPR-Pflichten europaweit umsetzen am 16.04.2026
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