Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Vapes
Seit dem 1. Juli 2026 gilt aufgrund einer Änderung des Elektrogesetzes (ElektroG-Novelle) eine neue Rücknahmepflicht für elektronische Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer (Vapes). Vertreiber dieser Produkte müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab sofort eine kostenlose Rückgabemöglichkeit anbieten, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmenden Brandrisiken, die von den in E-Zigaretten und Vapes verbauten Lithium-Ionen-Batterien ausgehen, wenn diese unsachgemäß entsorgt werden.
Was gilt seit dem 1. Juli 2026?
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- eine kostenlose Rücknahmepflicht für alle Vertriebsstellen von E-Zigaretten und E-Tabakerhitzern,
- die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts möglich,
- es gibt keine Mindestgröße für die Geschäftsräume, wodurch auch Kioske und Tankstellen erstmals in die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte eingebunden werden,
- das Logo "Elektrogeräte Rücknahme" muss gut sichtbar an jeder Rücknahmestelle angebracht werden.
Ziel ist eine sichere Sammlung direkt am Verkaufsort, um Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Batterien zu vermindern.
Wer ist betroffen?
Die neue Pflicht betrifft alle Vertreiber von E-Zigaretten und Vapes, einschließlich Einweg-Vapes, also klassische Fachhändler ebenso wie bspw. Kioske und Tankstellen, die bislang meist nicht von einer Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte erfasst waren. Gerade für diese neuen Rücknahmepflichtigen entstehen zahlreiche praktische Fragen, etwa zur Kennzeichnung der Rücknahmestelle, zur Kundeninformation und zur anschließenden ordnungsgemäßen Entsorgung der gesammelten Geräte.
Auch für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ergeben sich mittelbare Auswirkungen: Sie müssen sich darauf einstellen, dass die in Kiosken, Tankstellen und im Handel zurückgenommenen E-Vapes im weiteren Verlauf bei ihnen abgegeben werden.
Wie wir Sie unterstützen:
- Prüfung Ihrer Rücknahmepflichten: Wir unterstützen Sie dabei, festzustellen, welche Registrierungs- und Rücknahmepflichten für Ihr Unternehmen gelten.
- Registrierung: Wir übernehmen für Sie europaweit die notwendigen EPR-Registrierungen bspw. nach WEEE-RL, BattVO und PPWR und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Vorbereitung. Erhalten Sie unser Angebot hier.
- Kennzeichnung und Kundeninformation: Wir informieren Sie, welche Informations- und Kennzeichnungspflichten für die Stoffströme Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), Batterien und Verpackungen zu beachten sind. Fragen Sie unsere Beratungspakete hier an.