Update Batteriedurchführungsgesetz (BattDG)
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (BattDG) vorgelegt .
Die Stellungnahme von Bitkom finden Sie hier.
Hintergrund:
Obwohl die BattVO als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, beinhaltet sie zahlreiche Öffnungsklauseln sowie konkrete Regelungsaufträge, die den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegen, ergänzende nationale Rechtsvorschriften zu erlassen. Dies macht eine Anpassung des deutschen Batterierechts erforderlich.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in Deutschland bereits in der letzten Legislaturperiode ein Gesetzesentwurf für das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (BattDG) vorgelegt, der das bisherige BattG ersetzen soll. Der Referentenentwurf erschien bereits im Mai 2024, gefolgt vom Regierungsentwurf im November desselben Jahres. Aufgrund der Auflösung der Regierungskoalition konnte das Gesetz jedoch nicht mehr verabschiedet werden und wird nun in der aktuellen Legislaturperiode erneut aufgegriffen.
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