Update zur Funkanlagenrichtlinie
Ab 17.03.2022 gilt eine neue delegierte Verordnung (EU) 2019/320 zur Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU.
Diese zielt darauf ab, die ausgehenden Notrufe von mobilen Geräten effektiver zu gestalten, insbesondere durch eine verbesserte Standortgenauigkeit des Anrufers.
Was regelt die neue Verordnung?
Die Verordnung (EU) 2019/320 verpflichtet die Hersteller von Mobilgeräten dazu, "technische Lösungen für den Empfang und die Verarbeitung von Wi-Fi-Daten und Daten von globalen Satellitennavigationssystemen (GNSS) zu unterstützen, die kompatibel und interoperabel mit mindestens dem Galileo-System" sind.
Welche Geräte betrifft das?
Die betroffenen mobilen Geräte werden in der Verordnung definiert als "tragbare Mobiltelefone, die in Bezug auf die Fähigkeit, Daten zu verarbeiten und zu speichern, mit denen eines Computers vergleichbar sind", allgemein auch bezeichnet als Smartphones.
Was bedeutet das für die CE-Konformität Ihrer Endgeräte?
Da es bisher keine harmonisierten EU-Normen gibt, können Smartphone-Hersteller die Konformität nicht durch Selbsterklärung nachweisen, so dass eine benannte Stelle (notified body) für die Konformitätsbewertung eingeschaltet werden muss. Die EU-Kommission hat dafür einen Leitfaden zur Hilfestellung herausgegeben: Guidelines for compliance with delegated regulation (EU) 2019/320
Ausblick 2024
Ab 01.08.2024 wird eine weitere delegierte Verordnung (EU) 2022/30) zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) verbindlich, die dem Schutz vor Risiken für die Cybersicherheit dienen soll. Die Verordnung (EU) 2022/30 ergänzt die grundlegenden Anforderungen aus dem Artikel 3, Absatz 3, Buchstaben d (Schutz des Netzes oder seines Betriebs vor Schaden), e (Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers) und f (Schutz vor Betrug). Wir halten sie mit unseren News insbesondere hinsichtlich der wichtigen Fragen auf dem Laufenden, wie Hersteller in Zukunft die Konformität mit diesen Anforderungen sicherstellen und nachweisen können.
Schon gewusst?
Im Rahmen unseres Services für CE-Kennzeichnung informieren wir Sie über regulatorische Änderungen, welche die Konformitätserklärung Ihres Produktes betreffen und schlagen entsprechende Aktualisierungen vor. Sprechen Sie uns gern auf unser CE Premium-Paket an.