Anfrage zu Chemikalien in Elektrogeräten für Verbraucher durch App erleichtert
In der Chemikalienverordnung REACH ist u. a. festgelegt, dass Verbraucher das Recht haben zu wissen, ob und welche „besonders besorgniserregenden Stoffe“ in Produkte enthalten sind. Dazu können sie den Vertreibern von Elektrogeräten eine Anfrage stellen. Dies ist bislang umständlich. Mit der App „Scan4Chem“ des Umweltbundesamtes wird die Anfrage nun erleichtert.
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