Sport- und Freizeitartikel (ASL)
Gesetzliche Regelung
Die gesetzlichen Grundlagen für die erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich Sport- und Freizeitartikel sind im französischen Umweltgesetzbuch verankert, insbesondere in den Artikeln L. 541-10 und R. 543-330. Diese Artikel verpflichten die Hersteller zur Organisation und Finanzierung der Entsorgung, Wiederverwendung und Verwertung ihrer Produkte. Die Regelungen sind Teil des im Jahr 2020 eingeführten Anti-Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetzes (AGEC), welches zum Ziel hat, die Umweltauswirkungen von Produkten zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Welche Pflichten habe ich als Hersteller?
- Registrierung im nationalen Register
- Jährliche Deklaration der Gesamtmengen und Gewicht der in Verkehr gebrachten Produkte
- Information der Endnutzer über Entsorgung und Recycling
- Finanzierung von Sammlung und Verarbeitung der Geräte
- Jährliche Berichterstattung über Sammlung und Verarbeitung an die Behörden
Welche Pflichten habe ich als Vertreiber?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler verpflichtet, gebrauchte ASL-Geräte von ihren Kunden zurückzunehmen:
- Verkaufsfläche zwischen 200 und 400 m², die ASL gewidmet ist: Verpflichtung zur 1:1-Rücknahme.
- Verkaufsfläche > 400 m², die ASL gewidmet ist: Verpflichtung zur Rücknahme ohne Kaufverpflichtung (1:0-Rücknahme).
- Fernverkauf mit einem Umsatz von mehr als 100.000 € aus dem Verkauf von ASL: Verpflichtung zur 1:1-Rücknahme.
Was droht mir, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?
Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann zu erheblichen Strafen führen. Die AGEC-Gesetzgebung sieht Geldstrafen von bis zu 70.000 Euro pro nicht deklariertem Produkt vor.