Sport- und Freizeitartikel (ASL)

Gesetzliche Regelung

Die gesetzlichen Grundlagen für die erweiterte Herstellerverantwortung im Bereich Sport- und Freizeitartikel sind im französischen Umweltgesetzbuch verankert, insbesondere in den Artikeln L. 541-10 und R. 543-330. Diese Artikel verpflichten die Hersteller zur Organisation und Finanzierung der Entsorgung, Wiederverwendung und Verwertung ihrer Produkte. Die Regelungen sind Teil des im Jahr 2020 eingeführten Anti-Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetzes (AGEC), welches zum Ziel hat, die Umweltauswirkungen von Produkten zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Welche Pflichten habe ich als Hersteller?

  • Registrierung im nationalen Register
  • Jährliche Deklaration der Gesamtmengen und Gewicht der in Verkehr gebrachten Produkte
  • Information der Endnutzer über Entsorgung und Recycling
  • Finanzierung von Sammlung und Verarbeitung der Geräte
  • Jährliche Berichterstattung über Sammlung und Verarbeitung an die Behörden

Welche Pflichten habe ich als Vertreiber?

Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler verpflichtet, gebrauchte ASL-Geräte von ihren Kunden zurückzunehmen:

  • Verkaufsfläche zwischen 200 und 400 m², die ASL gewidmet ist: Verpflichtung zur 1:1-Rücknahme.
  • Verkaufsfläche > 400 m², die ASL gewidmet ist: Verpflichtung zur Rücknahme ohne Kaufverpflichtung (1:0-Rücknahme).
  • Fernverkauf mit einem Umsatz von mehr als 100.000 € aus dem Verkauf von ASL: Verpflichtung zur 1:1-Rücknahme.

Was droht mir, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle?

Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann zu erheblichen Strafen führen. Die AGEC-Gesetzgebung sieht Geldstrafen von bis zu 70.000 Euro pro nicht deklariertem Produkt vor.