9. April 2025: Erste Auswertung Koalitionsvertrag 2025: Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz
Heute haben CDU, CSU und SPD in Berlin ihren Koalitionsvertrag vorgestellt.
In den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz bleibt das neue Regierungsprogramm allerdings hinter den Ambitionen der vorherigen Legislaturperiode zurück. Zwar enthält der Vertrag einige begrüßenswerte Ankündigungen – etwa zur Förderung der Kreislaufwirtschaft oder zur Vereinfachung von Berichtspflichten –, insgesamt fällt der Stellenwert dieser Themen jedoch deutlich geringer aus.
Der Koalitionsvertrag fällt im Bereich Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz hinter den Anspruch der vorherigen Legislaturperiode zurück. Zwar enthält er einige begrüßenswerte Ankündigungen – etwa zur Kreislaufwirtschaft oder zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsberichtspflichten –, insgesamt bleibt der Stellenwert dieser Themen jedoch deutlich abgeschwächt.
Im Zuge der Vorstellung wurde auch die Ressortverteilung bekannt gegeben: Das Bundesumweltministerium wird künftig von der SPD geführt. Es bleibt abzuwarten, wer das Amt übernehmen wird.
Konkrete Regelungsvorhaben
Zu den konkreten Regelungsvorhaben zählt unter anderem die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Es soll durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett.
Auch im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sind Änderungen vorgesehen.
Der Koalitionsvertrag kündigt an, künftig auch Textilien in die Produktverantwortung einzubeziehen – damit folgt Deutschland einem europäischen Trend. Eine entsprechende Regulierung wird auch auf EU-Ebene vorbereitet. Betroffen wären insbesondere Hersteller und Händler von Kleidung, Heimtextilien und Schuhen.
Ebenfalls angekündigt ist die Optimierung der Abfallsammlung bei Batterien und Elektrogeräten. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt bislang offen. Klar ist jedoch: Die Frage nach funktionierenden Sammel- und Rücknahmesystemen wird im Kontext der EPR weiter an Bedeutung gewinnen.
Batteriedurchführungsgesetz
Unklar ist weiterhin, wann die Arbeit an wichtigen, in der letzten Legislaturperiode liegen gebliebenen Gesetzesvorhaben wieder aufgenommen wird. Besonders dringlich ist die Verabschiedung des sogenannten Batteriedurchführungsgesetzes (BattDG). Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde im November 2024 eingebracht, konnte jedoch aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verabschiedung noch in diesem Jahr erfolgt – ein Umstand, der für Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit bedeutet. Ursprünglich war vorgesehen, das bestehende Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 durch das BattDG zu ersetzen.
