Bereit für das BattG2? – Neue Spielregeln für Vertreiber, Hersteller und Rücknahmesysteme
Das neue Batteriegesetz (BattG2) steht in den Startlöchern. Ab 01.01.2021 gelten für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren neue Rahmenbedingungen.
Über die künftige Rolle von Batterie-Rücknahmesystemen und wichtige Fragen rund um das neue BattG2 haben wir mit Andreas Kröniger, Executive Vice President unseres Partners CCR gesprochen.
Wie gestaltet sich zukünftig die Rolle von Rücknahmesystemen?
"Das neue BattG2 sieht vor, dass es künftig kein privilegiertes Gemeinsames Rücknahmesystem mehr gibt, sondern nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme. Dadurch soll der Wettbewerb untereinander begünstigt werden.
Die Rücknahmesysteme sind dazu verpflichtet, sich von der stiftung ear genehmigen zu lassen und Geräte-Altbatterien an Sammelstellen abzuholen – und zwar flächendeckend in ganz Deutschland. Dabei haben Rücknahmesysteme eine Sammelquote von mindestens 50% zu erfüllen.
Und damit ist aber noch nicht genug. Die Rücknahmesysteme müssen für die Hersteller die Dokumentation übernehmen. Daher sind Hersteller dazu verpflichtet, ihnen alle notwendigen Informationen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten notwendig sind, auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Schlussendlich übernehmen Rücknahmesysteme die Aufgabe, Verbraucherinformationskampagnen über Batterien durchzuführen."
Welche Pflichten kommen auf Vertreiber zu?
"Die Batterien, die Händler selbst vertreiben, müssen von ihnen auch wieder kostenlos zurückgenommen werden. Und dabei spielt es keine Rolle, um welche Batterieart es sich handelt. Die zurückgenommenen Altbatterien werden am Ende den Rücknahmesystemen zur Verwertung oder Beseitigung überlassen. Auch das ist eine Verpflichtung seitens Händler und gilt auch für Online-Händler. Rücknahmeort ist für Online-Händler übrigens das Versandlager."
Wer übernimmt denn die Kosten für die Rücksendung?
"Die Kosten für die Rücksendung der Altbatterien zum Händler übernimmt der Kunde. Jeder Händler muss weiterhin in seinem Geschäft beziehungsweise im Onlineshop ihre Kunden gut sicht- und lesbar auf die Rückgabepflicht aufmerksam machen."
An wen können sich Vertreiber jetzt wenden?
"Vertreiber bzw. Rücknahmestellen müssen zunächst einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem schließen. Die Laufzeit beträgt dabei mindestens 12 Monate. Für welches System sich der Vertreiber entscheidet, ist allerdings ihm allein überlassen. Das Rücknahmesystem ist dann verpflichtet Altbatterien innerhalb von 15 Werktagen ab einer Menge von 90 Kilogramm kostenlos abzuholen. Sollten die 90 Kilogramm innerhalb eines Kalenderjahres nicht erreicht werden, steht dem Vertreiber dennoch eine einmalige Abholung pro Kalenderjahr zu."
Welche ist die zuständige Behörde für Hersteller?
"Bisher war das Umweltbundesamt (UBA) für Hersteller von Batterien und Akkumulatoren zuständig. Ab dem 01.01.2021 wird die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) die offizielle Behörde für das neue BattG2 sein."
Bis wann muss man sich bei der stiftung ear registrieren?
"Die Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt war bisher kostenfrei und wird jetzt durch eine kostenpflichtige Registrierungspflicht abgelöst. Die Registrierung muss grundsätzlich bis zum 31.12.2020 erfolgen. Für Hersteller, die das Inverkehrbringen von Batterien gemäß den bisherigen gesetzlichen Vorgaben bereits beim Umweltbundesamt angezeigt haben, gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. D.h. sie müssen dann bis spätestens 01.01.2022 bei der stiftung ear neu registriert sein."
Aber, Ausnahme bestätigt die Regel: Falls es Änderungen gibt, sprich Daten aktualisiert oder ergänzt werden müssen, muss dies bereits ab dem 01.01.2020 bei der stiftung ear angegeben werden. Die Empfehlung ist daher, die bestehenden Registrierungen einmal auf ihre Aktualität und Richtigkeit zu prüfen – und das noch in diesem Jahr. Abweichungen können nur noch bis zum 31.12.2020 beim UBA gemeldet werden.
Lesen Sie mehr dazu in der News zur Batterie-Registrierung.
Wie lange ist die Registrierung bei der stiftung ear gültig?
"Die Registrierung gilt dauerhaft, es sei denn sie wird widerrufen. Änderungen, beispielsweise durch Anpassungen im Produktsortiment, müssen bei der stiftung ear aber angezeigt werden."
Was passiert, wenn man sich nicht bei der stiftung ear registriert?
"Bei einer Nicht-Registrierung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Gewinnabschöpfung oder sogar ein Vertriebsverbot."
Dürfen Dritte mit den Herstellerpflichten beauftragt werden?
"Ja, klar. Für alle Hersteller besteht die Möglichkeit, einen Dritten oder Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung von Herstellerpflichten zu beauftragen. Das können auch administrative Leistungen wie die Registrierung bei der stiftung ear sein."
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