Bundesumweltministerium bereitet Novellen für ElektroG und BattG in Q1 vor
Das Bundesumweltministerium steht kurz vor der Veröffentlichung der Entwürfe für die Novellierungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batteriegesetzes (BattG), die bis Ende des ersten Quartals 2024 erwartet werden, wie auch EUWID berichtet. Diese geplanten Änderungen zeigen eine Entwicklung in der Regulierung von Elektrogeräten und Batterien in Deutschland, die darauf abzielt, die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft zu verstärken und die Umweltauswirkungen dieser Produkte zu reduzieren.
Ziel der Novellierung
Der Fokus der geplanten Gesetzesänderung liegt auf der Realisierung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele, ein Förderungssystem für die ökologisch verantwortungsvolle Entsorgung ausgewählter Elektrogeräte und Lithium-Ionen-Batterien zu schaffen. Ziel ist es, die Risiken von Bränden, die durch beschädigte oder im Gerät verbliebene Batterien entstehen können, zu reduzieren und die Rücklaufmengen dieser Altgeräte zu steigern. Zusätzlich ist beabsichtigt, das Rücknahmesystem für Einweg-E-Zigaretten auszuweiten, um deren umweltgerechte Entsorgung zu verbessern.
Ausblick und Implikationen für Hersteller und Händler
Die bevorstehenden Änderungen erfordern von Unternehmen und Herstellern eine schnelle Anpassung ihrer Compliance-Strategien, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die frühzeitige Einbindung in den Novellierungsprozess ermöglicht es den Stakeholdern, Einfluss auf die Gestaltung der zukünftigen Regelungen zu nehmen und sich auf die Implementierung der neuen Vorschriften vorzubereiten.
Gesetzesänderungen im Blick behalten
Die Überarbeitung dieser Gesetze unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, sich kontinuierlich über die sich wandelnden regulatorischen Anforderungen informiert zu halten, um Compliance sicherzustellen und mögliche Risiken zu minimieren.
In diesem Zusammenhang erweist sich Compliance Solutions als Ihr Ansprechpartner für die gesetzlichen Änderungen. Mit einem umfassenden Leistungsportfolio, das von Beratungsdienstleistungen bis hin zu maßgeschneiderten Lösungen für die Einhaltung von ElektroG, BattG, sowie anderen relevanten Umweltgesetzen reicht, stellen wir sicher, dass unsere Kundinnen und Kunden stets auf dem neuesten Stand der legislativen Entwicklungen sind.
Sie möchten mehr zu unserem Compliance Consulting erfahren? Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Stefanie Kutzera.