Bundesumweltministerium kündigt Änderungen im Batteriegesetz an
Das Bundesumweltministerium (BMU) plant eine Änderung des Batteriegesetzes. Ausschlaggebend für die Entscheidung war - laut des Gemeinsamen Rücknahmesystems (GRS) -, dass „strukturelle Vollzugsdefizite im Bereich des Batteriegesetzes (BattG) zu teilweise erheblichen Wettbewerbsverzerrungen“ für Unternehmen führen.
Wesentliche Elemente der Gesetzesänderung sollen folgende sein:
Einführung einer zentralen Stelle zur Registrierung von Herstellern. Die Stelle soll außerdem Batteriemengen erfassen, die auf den Markt gebracht werden bzw. zurückgenommen werden. Voraussichtlich wird diese Aufgabe von der stiftung ear übernommen, die bereits ähnliche Aufgaben im Zuge des Elektrogesetzes durchführt.
Fokussierung des GRS auf die Erfüllung sogenannter Solidaraufgaben, wie z. B. Sicherstellung der flächendeckenden Rücknahme von Batterien, Kommunikation mit den Verbrauchern sowie Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.
Zukünftige Verpflichtung für alle Hersteller sich zur Erfüllung ihrer Rücknahmepflichten sogenannter herstellerindividueller Rücknahmesysteme zu bedienen.
In der zweiten Jahreshälfte wird die Veröffentlichung eines konkreten Gesetzentwurfes erwartet. Die genaue Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes sind derzeit noch nicht absehbar.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen im Batteriegesetz auf dem Laufenden.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
* = Pflichtfeld
Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Hintergründen und Updates zu aktuellen Entwicklungen des Elektrogeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetzes.