Das neue Verpackungsgesetz – ein Interview mit unserem neuen Kooperationspartner NOVENTIZ
Am 1. Januar trat das neue Verpackungsgesetz in Kraft und hebt die bis dahin geltende Verpackungsverordnung auf. Der Geschäftsführer unseres Kooperationspartners – die Noventiz GmbH – hat sich Zeit genommen und uns 5 Fragen zu den gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen beantwortet.
Dirk Boxhammer ist seit 2012 Geschäftsführer der Noventiz GmbH sowie der Schwesterunternehmen Noventiz Dual GmbH, Noventiz Select GmbH und Noventiz Digital GmbH. Davor war er in leitenden Positionen u.a. für die DSD Duales System Deutschland AG sowie die SITA Deutschland AG tätig. Der gelernte Betriebswirt wirkte maßgeblich am Aufbau des Dualen Systems in Deutschland mit.
Was ändert sich im Vergleich zur derzeitigen Verpackungsverordnung (VerpackV)?
Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung sind geblieben. Danach sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen verpflichtet, ihre Mengen bei einem dualen System zu beteiligen. Eine wesentliche Änderung zur Verpackungsverordnung ist jedoch die Schaffung einer sogenannten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“, die aktuell im Aufbau ist und zum 01.01.2019 voll funktionsfähig sein wird. Diese neue Behörde soll mit einem öffentlichen Register sowie einer Datenbank für mehr Transparenz sorgen. So wird dann für jedermann nachvollziehbar, ob wirklich auch alle Hersteller oder Händler ihrer Verpflichtung gemäß dem Gesetz nachkommen.
Außerdem wird die bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiterentwickelt. So sollen die dualen Systeme zukünftig auch ökologische Kriterien bei der Festlegung von Beteiligungsentgelten berücksichtigen, um so Anreize zu schaffen, damit Verpackungen recyclingfähiger werden.
Welche Aufgaben hat zukünftig die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Die Aufgaben der Zentralen Stelle sind sehr umfassend. So müssen sich zukünftig Hersteller, die Verpackungen in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle registrieren – von den ganz großen Produzenten bis hin zum Kleinsthändler auf Internet-Portalen. Vom Prozedere ähnelt das dem Vorgehen bei Elektrogeräten, wo eine Registrierung bei der stiftung ear verlangt wird. Neben dem Aufbau und der Verantwortung für das neue Register übernimmt die Zentrale Stelle zukünftig auch zahlreiche Prüfungsaufgaben. So werden beispielweise die Datenmeldungen der registrierten Hersteller mit denen der dualen Systeme abgeglichen, Marktanteile der dualen Systeme berechnet und veröffentlicht sowie im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen erarbeitet.
Woher weiß ich, ob ich als Unternehmen zu einer Registrierung verpflichtet bin?
Das Prinzip der Produktverantwortung verlangt, dass Hersteller für die Entsorgung ihrer Verkaufsverpackungen bezahlen müssen. Und zwar in Form kostenpflichtiger Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte bei einem dualen System wie zum Beispiel Noventiz Dual. Mit diesen Entgelten werden die Kosten für die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen durch die dualen Systeme finanziert.
Entscheidend ist, ob meine in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen – zum Beispiel Kartons, Folien oder Dosen – in einem privaten Haushalt ankommen können und dort entsorgt werden. Bei Unsicherheiten hilft eine Nachfrage bei unseren Experten, die im Einzelfall prüfen, ob eine Beteiligungspflicht vorliegt.
Was müssen Unternehmen beachten?
Ganz wichtig für Hersteller ist, dass das neue Gesetz eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister verlangt. Dafür wird es eine Online-Plattform geben, die aktuell in Arbeit ist. Voraussichtlich im 3. Quartal 2018 können sich verpflichtete Hersteller dann dort registrieren und bekommen zum Nachweis eine Registrierungsnummer. Alle Registrierungen sind dann auf der Internetseite www.verpackungsregister.org öffentlich einsehbar, um volle Transparenz für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Denn: Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung dürfen systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht in Verkehr gebracht werden. Unternehmen laufen hier also Gefahr, abgemahnt und mit einem Verkaufsverbot belegt zu werden.
Zusätzlich zur Registrierung müssen Hersteller zukünftig auch die Angaben, die sie an ein duales System gemeldet haben, an die Zentrale Stelle übermitteln. Die Zentrale Stelle wird die gemeldeten Mengen plausibilisieren und kann so mögliche Verstöße aufdecken. Eine weitere Änderung betrifft Unternehmen, die zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet sind. Ab dem 1. Januar 2019 müssen diese nicht mehr wie bisher bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern hinterlegt werden, sondern bei der Zentralen Stelle. Dies gilt auch für Vollständigkeitserklärungen, die sich auf das Kalenderjahr 2018 beziehen.
Wie unterstützt die Noventiz GmbH betroffene Unternehmen?
Alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen können bei unserem eigenen dualen System – der Noventiz Dual GmbH – kostengünstig und rechtssicher beteiligt bzw. lizenziert werden. In nur 3 Schritten erhalten betroffene Unternehmen auf unserem Online-Portal ihren Mengennachweis und können so dokumentieren, dass sie ihrer Verpflichtung vollumfänglich nachkommen. Die zukünftig notwendige Registrierung sowie die Datenmeldungen an die Zentrale Stelle müssen von den Unternehmen persönlich vorgenommen werden und können nicht von einem Dritten wie NOVENTIZ erledigt werden. Wir stehen unseren Kunden natürlich bei allen anfallenden Formalitäten oder Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie können den Service für Verpackungen, den wir zusammen mit NOVENTIZ anbieten, jederzeit bei uns buchen.