EU stärkt Maßnahmen gegen Textilabfälle: Vorläufige Einigung auf neue Vorschriften
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie verständigt. Ziel der Neuregelung ist es, europaweit strengere Vorgaben für den Umgang mit Textilien einzuführen. Die Europäische Kommission bezeichnete die Einigung als Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Ein zentrales Element der geplanten Vorschriften ist die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse in allen EU-Mitgliedstaaten. Künftig sollen Hersteller verpflichtet werden, sich an der Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und dem Recycling ihrer Produkte aktiv zu beteiligen. Dadurch sollen langlebigere, reparaturfreundlichere und besser recycelbare Textilien gefördert und die Abfallmengen spürbar reduziert werden.
Schärfere Regeln für Textil-Exporte
Die Einigung sieht zudem Maßnahmen gegen illegale Exporte von Textilabfällen vor. Eine klare Unterscheidung zwischen Abfall und wiederverwendbaren Textilien soll gewährleisten, dass nur tatsächlich nutzbare Altkleidung exportiert werden darf. Ausfuhren von Textilabfällen sind künftig nur dann zulässig, wenn ihre umweltgerechte Behandlung im Empfängerland nachgewiesen werden kann.
Hintergrund und Ausblick
Im Jahr 2020 fielen in der EU rund 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle an – das entspricht etwa 16 Kilogramm pro Person. Der Großteil davon wird bislang nicht getrennt gesammelt und landet häufig auf Deponien oder in der Müllverbrennung. Die geplanten Regelungen sollen den Wandel hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft im Textilsektor vorantreiben.
Die nun erzielte vorläufige Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie – 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Pressemitteilung of the Commission: Vorläufige Vereinbarung
