Frankreich prüft Aufhebung des Verbots von Polystyrolverpackungen
Im aktuellen Entwurf des DDADUE-Gesetzesvorhabens, der am 31. März 2025 im gemeinsamen Ausschuss (CMP) beraten wurde, ist vorgesehen, Artikel 23 des Klima- und Resilienzgesetzes vom 22. August 2021 (Artikel L 41-15-10 des Umweltgesetzbuchs) ersatzlos zu streichen. Dieser Artikel sieht derzeit ein Verbot von Polystyrolverpackungen ab dem 1. Januar 2025 vor.
Eine Aufhebung mit weitreichenden Folgen
Ursprünglich galt das Verbot für Verpackungen aus Styrol (PS/PSE/XPS), da diese als nicht recyclingfähig eingestuft werden und sich nicht in einen Recyclingkreislauf einbinden lassen. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, könnte dieses Material weiterhin, wie alle anderen Kunststoffverpackungen in Verkehr gebracht werden.
Angleichung an europäische Vorgaben
Der Gesetzentwurf orientiert sich an der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR). Diese Verordnung sieht längere Übergangsfristen vor und setzt Restriktions- sowie Recyclingziele erst für 2030 beziehungsweise 2035 fest.
Ein Text im Gesetzgebungsverfahren
Obwohl die Streichung im gemeinsamen Ausschuss protokolliert wurde, muss der Entwurf noch alle weiteren parlamentarischen Stationen durchlaufen. Bis zur endgültigen Verabschiedung sind daher noch Änderungen oder zusätzliche Debatten möglich.
Welche Auswirkungen hat das für die Beteiligten?
Die geplante Aufhebung des Styrol-Verbots markiert einen potenziellen Wendepunkt in der französischen Kunststoffpolitik. Da es sich jedoch bislang nur um einen Entwurf handelt, sollten Unternehmen und Verbände den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf mögliche Nachschärfungen einstellen.
