Handelsrücknahme von Elektrogeräten: Änderung des ElektroG tritt ab heute in Kraft
Seit heute müssen Händler von Elektrogeräten bis zu fünf Altgeräte pro Geräteart zurücknehmen. Das Gesetz wird an dieser Stelle konkretisiert, da bislang von einer „haushaltsüblichen" Menge die Rede war. Gleichzeitig muss der Handel bei einem Verstoß gegen die Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen. Eine entsprechende Änderung des ElektroG ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Die Rücknahmepflicht gilt für (Online-)Händler mit einer Verkaufs- bzw. Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m².
Wenn Sie Unterstützung bei der Handelsrücknahme benötigen, melden Sie sich einfach bei uns.
Weitere Informationen zu den Rücknahmepflichten von Vertreibern finden Sie auf der Seite der stiftung ear und in unserem Leitfaden.
Eine konsolidierte Fassung des ElektroG gibt es hier.
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