Nachhaltige Produkte sollen Norm in der EU werden
Die EU Kommission hat im Rahmen des europäischen Green Deals Vorschläge veröffentlicht, nachhaltige Produkte zur Norm in der EU zu machen, Kreislaufwirtschaftsmodelle zu fördern und die Verbraucher für den grünen Wandel zu stärken.
Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, um nahezu alle materiellen Güter auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus – von der Entwurfsphase über den täglichen Gebrauch und die Wiederverwendung bis hin zum Ende ihrer Lebensdauer – umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen.
Es steht also fest: Es wird eine neue Ökodesign-Verordnung geben, die die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ersetzen wird.
Der Vorschlag für eine Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte befasst sich mit dem Produktdesign, das bis zu 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts während seines Lebenszyklus bestimmt. Es werden neue Anforderungen festgelegt, um Produkte haltbarer, zuverlässiger, wiederverwendbar, aufrüstbar, reparierbar, leichter zu warten, aufzuarbeiten und zu recyceln sowie energie- und ressourceneffizienter zu machen.
Darüber hinaus wird durch produktspezifische Informationspflichten sichergestellt, dass die Verbraucher die Umweltauswirkungen ihrer Einkäufe kennen. Verbraucher sollen dadurch besser über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten informiert und vor "Greenwashing" geschützt sein. Alle regulierten Produkte werden mit digitalen Produktpässen versehen. Dadurch wird es einfacher, Produkte zu reparieren oder zu recyceln, und die Rückverfolgung bedenklicher Stoffe entlang der Lieferkette wird erleichtert. Auch eine Kennzeichnung kann eingeführt werden.
Der Vorschlag gibt einen Rahmen und ein Verfahren vor, durch das die Kommission in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten schrittweise Anforderungen für jedes Produkt oder jede Produktgruppe festlegen wird. Zusammen mit diesem Vorschlag hat die Kommission auch einen Arbeitsplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 angenommen, um neue energieverbrauchsrelevante Produkte zu erfassen und die Anforderungen an bereits regulierte Produkte zu aktualisieren und zu erhöhen, und zwar als Übergangsmaßnahme bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung. Dabei geht es vor allem um Unterhaltungselektronik (Smartphones, Tablets, Solarzellen) – den am schnellsten wachsenden Abfallstrom.