Omnibus IV: EU-Kommission plant zweijährige Verschiebung der batteriebezogenen Sorgfaltspflichten
Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Änderungsverordnung veröffentlicht, mit dem der Starttermin der batteriebezogenen Sorgfaltspflichten um zwei Jahre – vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027 – verschoben werden soll. Gleichzeitig soll die Frist für die Veröffentlichung der Leitlinien um ein Jahr bis zum 18. Februar 2026 verlängert werden. Dieser Vorschlag ist Bestandteile des vierten Omnibus-Pakets der Europäischen Kommission.
Die Kommission führt in ihrem Vorschlag folgende Gründe an:
(aus dem Englischen übersetzt)
Die Lieferketten für Batterierohstoffe sind von einer sich verändernden geopolitischen Landschaft beeinflusst, was Unternehmen insbesondere bei der Beschaffung von Rohstoffen vor große Herausforderungen stellt. Die Analyse und Anpassung dieser komplexen Lieferketten ist zeitintensiv.
Zudem besteht eine der Sorgfaltspflichten darin, dass die Due-Diligence-Politik der Wirtschaftsakteure von einer notifizierten Stelle überprüft werden muss. Das nennt sich „Überprüfung durch Dritte“. Allerdings hat nur knapp die Hälfte der Mitgliedstaaten ihre notifizierende Behörde benannt, die für die Bewertung, Notifizierung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist.
Zwar basieren viele solcher Anträge auf Akkreditierungen, aber die European Co-operation for Accreditation (EA) hat bislang keinen Standard für die Akkreditierung benannter Stellen für batteriebezogene Sorgfaltspflichten festgelegt. Stattdessen empfiehlt sie, sich vorläufig auf von der Kommission anerkannten Systemen zu stützen.
Solche Systeme entwickeln derzeit Industrieverbände und Interessengruppen. Sie folgen dem Vorbild der Konfliktmineralien-Verordnung (EU 2017/821), für die mehrere Systeme geprüft, aber noch keines anerkannt wurden. Die Batterie-Systeme müssen daher erst weiter ausgearbeitet, umgesetzt und offiziell anerkannt werden, bevor Unternehmen sie nutzen können.
Ausblick
Der Vorschlag ändert nicht den Inhalt der Batterie-Verordnung, sondern verschiebt lediglich den Geltungsbeginn der batteriebezogenen Sorgfaltspflichten. Nun bedarf es noch der Zustimmung von Europäischem Parlament und Rat.
