Open Scope: Auch Kunst fällt unter das ElektroG durch Einführung des offenen Anwendungsbereichs
Durch die Novellierung der WEEE-Richtlinie gibt es in diesem Jahr umfangreiche Änderungen für den Verkauf elektronischer Geräte. Diese gesetzlichen Änderungen gelten auch für Unternehmen, die Kunst mit elektronischen Komponenten auf den Markt bringen. Auch für sie gilt ab dem 15. August 2018 durch den so genannten offenen Anwendungsbereich (englisch: Open Scope) das Elektrogesetz (ElektroG), der zu einer Änderung der Produktkategorien führt. Die Einordnung der Produkte richtet sich zukünftig hauptsächlich nach der Größe der Geräte und nicht mehr nach der Funktionalität. Somit fallen neue Produkte zukünftig unter das ElektroG. Betroffen könnten zum Beispiel Lichtinstallationen, bewegliche Skulpturen, Kunsthandwerk mit elektrischer Funktion oder Klanginstallationen sein.
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Weitere Informationen zum offenen Anwendungsbereich in Deutschland:
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