Bereit für die PPWR: Deutscher Bundestag nimmt Entwurf des Durchführungsgesetzes an
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/6398) angenommen.
Mit dem Durchführungsgesetz (sog. VerpackDG) werden die nationalen Regelungen an die ab dem 12. August 2026 in der EU geltenden Vorgaben der PPWR angepasst. Deutschland ist damit im Vergleich zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens zur Durchführung der PPWR bereits weit fortgeschritten. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen: Es stehen insbesondere die Befassung des Bundesrates sowie die Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt aus. Bitkom Compliance Solutions unterstützt Sie gern bei der Evaluierung und Umsetzung der PPWR-Anforderungen sowie der Beobachtung nationaler Umsetzungsgesetze in der EU. Hier geht es direkt zur Angebotsanfrage.
Auch gut zu wissen
Mit Anwendung der PPWR und den dort verankerten Vorgaben für recyclingfähige Verpackungen bekommen die verschiedenen Bemessungsstandards für die Hersteller eine deutlich größere Bedeutung. Die deutsche Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Konsultation zum aktuellen Entwurf des Mindeststandards zur Bemessung recyclinggerechter Verpackungen gestartet. Die endgültige Fassung wird am 31. August 2026 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht.
Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum Freitag, den 17. Juli 2026.
Stellungnahmen können der ZSVR auf dem Postweg oder vorzugsweise elektronisch unter konsultationsverfahren@verpackungsregister.org übermittelt werden. Bitte geben Sie dabei das Geschäftszeichen 354301/01.MR.26#0001 an.