Regierungsentwurf: Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz
Die europäische Batterieverordnung (2023/1542/EU) enthält verschiedene Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber und verpflichtet die Mitgliedstaaten gleichzeitig zu konkreten Regelungsmaßnahmen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit das nationale Batterierecht anzupassen.
Die Bundesregierung hat am 6. November 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die europäische Batterieverordnung (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) beschlossen. Das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz soll das deutsche Batteriegesetz (BattG) ersetzen und spätestens zum 18. August 2025 in Kraft treten.
Der Entwurf sieht unter anderem die Verpflichtung der Beauftragung eines autorisierten Bevollmächtigten für nicht in Deutschland ansässige Hersteller vor. Zudem ist vorgesehen, dass sich alle Batteriehersteller, unabhängig von der Batteriekategorie, an einem Rücknahmesystem für Herstellerverantwortung beteiligen müssen.
Praxis-Workshop zur BattVO
Um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen rechtzeitig erfüllen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an dem Praxis-Workshop „BattVO: Ihre Checkliste zur erfolgreichen Umsetzung“.
In diesem Workshop erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen der Batterieverordnung (BattVO) sowie des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetzes und deren Bedeutung für Ihr Unternehmen. Sie erfahren, wie Sie Ihre Rolle als Hersteller, Importeur oder Händler korrekt einordnen und welche spezifischen Pflichten sich daraus ergeben. Darüber hinaus werden Ihre relevanten Anforderungen detailliert erläutert, sodass Sie genau wissen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Compliance in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Am Ende des Workshops haben Sie eine praktische Checkliste erarbeitet, die Ihnen hilft, die Anforderungen in Ihrem Unternehmen zu erfüllen.
