Sammelquote bei Elektrogeräten erneut verfehlt
Deutschland hat das Sammelziel bei Elektroschrott klar verfehlt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Das entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Zum Hintergrund: Das eigentliche Ziel bei der Mindestsammelquote wurde für alle EU-Mitgliedsstaaten auf 65 Prozent festgelegt.
Wo landen die Altgeräte, wenn sie nicht bei den Sammelstellen zurückgegeben werden? Eine neue Bitkom-Studie zum Thema "Digitalisierung und Nachhaltigkeit" zeigt es jetzt schwarz auf weiß: Ein nicht unerheblicher Teil der ausgedienten Geräte landet im Hausmüll deutscher Haushalte – genau da, wo sie nicht hingehören.
Große Kluft zwischen Wissen und Handeln
92 Prozent der befragten Bevölkerung weiß zwar, dass durch herumliegende Altgeräte wertvolle Rohstoffe verschwendet würden. Und dennoch: die Kluft zwischen dem Wissen darüber und einem verantwortungsvollen Handeln ist groß. Denn immerhin geben auch 40 Prozent zu, in ihrem Haushalt würde es zu viele ungenutzte Altgeräte geben. 39 Prozent empfinden die Entsorgung als zu aufwändig und 22 Prozent haben ihr Elektroaltgerät schon einmal im Hausmüll entsorgt, weil sie wissen nicht, wie es richtig entsorgt werden muss.
Der Wert des Produktes in entscheidend beim Verhalten
Auffällig ist, dass niedrigpreisige Geräte, wie etwa PC-Zubehör häufiger im Hausmüll landen als höherpreisige Geräte wie Smartphones, wie der untenstehende Vergleich beispielhaft aufzeigt.
Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom* |
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*Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.005 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren. Lesen Sie hier mehr zu den Studienergebnissen des Bitkom.
Hoffnungsträger ElektroG3
Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes werden ab 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter oder Supermärkte zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt für die Einzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Die Ausrede, dass die Entsorgung zu aufwändig sei, dürfte dann also nicht mehr gelten.
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