EU: Service für Verpackungen
Rechtlicher Hintergrund: Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EC
Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EC ist zum 31. Dezember 1994 in Europa n Kraft getreten und verpflichtete die EU-Länder die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In jedem Land ist die Umsetzung der Verpackungsrichtlinie unterschiedlich erfolgt. Ziel der Verpackungsrichtlinie ist die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zum Schutz der Umwelt. Die Richtlinie schreibt zum Beispiel Ziele für die Aufbereitung und das Recycling von Verpackungsabfällen vor. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeure von Verpackungen oder verpackten Produkten in die Pflicht sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen (Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung). Für diesen Zweck wurden in jedem Land anerkannte nationale Rücknahmesysteme gegründet, die entsprechenden Lizenzen vergeben.