KFZ-Beleuchtung und Druckerkartuschen fallen unter das ElektroG
Weitere Produktgruppen müssen bei der stiftung ear registriert werden
Kostenlose Unterstützung durch den weee full-service der Bitkom Servicegesellschaft
Beleuchtungen von Kraftfahrzeugen mit austauschbaren LEDs oder Xenon-Brennern und Druckerkartuschen mit integrierten Chips fallen nach aktueller Vorgabe der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auch unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Hersteller, Importeure und Vertreiber müssen diese Geräte für die Entsorgung bei der stiftung ear registrieren. Von dieser Praxis sind darüber hinaus weitere Geräte mit integrierten LEDs betroffen, darunter auch beleuchtete Schulranzen. „Die Zahl der betroffenen Geräte erweitert sich kontinuierlich“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Welche Produkte registrierungspflichtig sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung“.
Bei Verstoß gegen die Vorgaben des ElektroG drohen Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber. Betroffene Unternehmen berät das Team des weee full-service der Bitkom Servicegesellschaft kostenlos zu den Anforderungen des ElektroG und der Registrierung bei der stiftung ear. Das Angebot der weee full-service umfasst darüber hinaus die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie und Sonderkonditionen für die Entsorgung.
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